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ThemaGemeinderat lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab19 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885523
Datum28.10.2023 13:455339 x gelesen
Gemeinderat Kleines Wiesental lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab

So etwas kommt selten vor: Im September wurde Thorsten Hornsteiner zum Kommandanten der Feuerwehr Kleines Wiesental gewählt. Nun hat ihm der Gemeinderat die Zustimmung verweigert.

Badische Zeitung

Guten Tag


Kommt auch selten vor, ist aber in BaWü lt. FwG § 8 Abs. 2 möglich:

-> BZ " Gemeinderat Kleines Wiesental lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab "

[...]
Die Feuerwehr im Kleinen Wiesental muss wohl einen neuen Kommandanten finden. Der Gemeinderat hat diese Woche in einer nichtöffentlichen Sitzung mehrheitlich gegen die Wahl von Thorsten Hornsteiner zum Feuerwehrkommandanten gestimmt.
[...]
"Es gab im Vorfeld Vorbehalte aus den Reihen des Gemeinderats und der Verwaltung gegen Herrn Hornsteiner", sagt Bürgermeister Schönbett im Gespräch mit der BZ. Deshalb sei bereits in einer nichtöffentlichen Sitzung Anfang Oktober über seine Eignung als Feuerwehrkommandant diskutiert worden. "Es gibt seit Jahren Irritationen im Gemeinderat", erklärt Schönbett. Hornsteiners fachliche Eignung stehe dabei außer Frage, betont der Bürgermeister. Es stünden allerdings seine Führungsqualitäten und vor allem seine Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Gemeinderat in der Kritik, sagt der Bürgermeister.

In der jüngsten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung stimmten diese Woche folglich die Mehrheit der Ratsmitglieder gegen Hornsteiners erneute Berufung zum Feuerwehrkommandanten.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen885528
Datum29.10.2023 09:072828 x gelesen
Das ist ja ein spannender Vorgang.
Was sagt den das Feuerwehrgesetz dazu? Insbesondere die Kommentare?
Wann ist eine Ablehnung den grundsätzlich zulässig?
Spontan würde ich sagen, doch nur wenn ein Kandidat nicht fachlich geeignet ist.
Wenn der Gemeinderat nach "Nasenfaktor" ablehnen kann, wird die Wahl als solches zur Farce.
Gibt es dazu vielleicht Präzedenzfälle, die eventuell vom Verfassungsgericht in Baden-Württemberg in der Vergangenheit entschieden wurden?

Gruß

Wolfgang

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885529
Datum29.10.2023 11:182528 x gelesen
Hallo!

Leider kenn man die ganze Vorgeschichte wieder nicht. Die passenden Zeitungsartikel sind hinter einer Bezahlschranke.
Aber es scheint einiges Vorgefallen zu sein.

Natürlich kann der Bürgermeister die Verpflichtung eines neuen Feuerwehrkommandanten ablehnen wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist das die Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehrwehren bzw. mit der Gemeinde und deren Vertretern oder auch der Dienstbetrieb empfindlich gestört werden könnten.
Das muss aber im Detail begründet werden.
Gerichtsurteile kenne ich dazu jetzt jedoch nicht. Aber einen sehr ähnlichen Fall.

Warum das dort so ist oder sein sollte, dazu gibt es zu wenig Informationen.

Zumindest hat mal schon mal den Grundstein für einen "Dauerknatsch" gelegt.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern885531
Datum29.10.2023 12:442440 x gelesen
Hallo,

das BayFwG sieht, zumindest für Nichtjuristen, eine ähnliche Regelung vor. Hier mal ein ziemlich frische gerichtliche Entscheidung in so einer Sache: Link

Viele Grüße

Christian

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885532
Datum29.10.2023 14:182340 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Wolfgang K.

Was sagt den das Feuerwehrgesetz dazu?

Für BaWü, und da liegt die Gemeinde "Kleines Wiesental", klar im FwG § 8, Abs. 2 geregelt:

§ 8
Leitung der Gemeindefeuerwehr

[...]
(2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter oder seine Stellvertreter werden aus der Mitte der Einsatzabteilungen durch die Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeindefeuerwehr, die Abteilungskommandanten und deren Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Einsatzabteilung aus deren Mitte auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt.
[...]
Der Feuerwehrkommandant, die Abteilungskommandanten und die Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses abberufen werden.


Ich kenne einewn Fall aus der Umgebung, da wurde der einzigste Bewerber für das Amt des Kommandanten im 1. als auch dann im 2. Wahlgang mit nur knapp 30 % der abgegebenen Stimmen gewählt, die restlichen Stimmen waren Enthaltungen. Der Gemeinderat versagte seine Zustimmung mit dem Argument, dass dem mit nur 30 % der Stimmen gewählten Kommanden der Rückhalt in der Wehr fehlen würde.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen885533
Datum29.10.2023 16:572114 x gelesen
Das Urteil deckt sich mit meiner Vermutung, daß ein fachlich geeigneter Kandidat nicht ohne weiteres abgelehnt werden kann.
Auch die Tatsache das ein Kandidat die Interessen der Feuerwehr gegenüber dem Gemeinderat vertritt ist kein Ausschlußkriterium, sonder ein Anforderungsmerkmal.
Das ist deutlich.
Ich bin mal gespannt wie der Fall in Baden-Württemberg weitergeht.

Gruß
Wolfgang

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP885534
Datum29.10.2023 20:532091 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Gerichtsurteile kenne ich dazu jetzt jedoch nicht. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.03.2019 - 7 A 11543/18 (für RLP, war der Fall in Bitburg)

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885536
Datum30.10.2023 07:381878 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Jakob T.

Leider kenn man die ganze Vorgeschichte wieder nicht. Die passenden Zeitungsartikel sind hinter einer Bezahlschranke.
Aber es scheint einiges Vorgefallen zu sein.


Dort scheint aber schon länger " Feuer unterm Dach " zu sein ?
Und beim " Feuerwehrportal Südbadens Feuerwehr " lassen zumindest einige lesbare Artikelüberschriften auf eine etwas angespannte Situation dort schließen ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern885537
Datum30.10.2023 07:421861 x gelesen
Guten Morgen,

ich sehe hier kein Problem.
Die Feuerwehr ist ein Organ der Gemeinde und unterste Kat. Einheit.
Wenn der zukünftige Kdt. z.B. durch Rechts- oder Linksradikale oder anderweitige Tätigkeiten aufgefallen ist,
würde ich ihm, auch wenn er der beste und fachlichst versierteste FF´ler auf der ganzen Welt wäre,
meine Stimme entziehen bzw. nicht geben.
Als gewählter Vertreter, denke ich muß ich auch auf die Außenwirkung und die Konsequenzen unserer Einheiten schauen.
Einen z.B. radikalen irgendwas würde ich nicht vertrauen können.
Stell dir mal vor, es brennt in einer Wohnung mit Ausländern oder mit patriotischen Mitbürgern, oder Juden oder was auch immer.
Er/sie würde dann evtl.. eine "falsche" Entscheidung treffen.
Die Erklärungsnot möchte ich nicht aushalten müssen. weder für mich, die Verwaltung, den Bürgermeister, den Kdt. selbst, uswusw.

So mein Gedanke dazu.
Ich kenne den Fall nicht, habe alles nur konstruiert und nur Hypothesen rausgehauen.
Aber so würde ich die Sache angehen.



Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken885538
Datum30.10.2023 09:161658 x gelesen
Hmm.... müsste dann nicht jeder Kommandant dauernd überprüft werden? Es könnte ja beim Nachbarn brennen, dessen Kirschbaum ihm schon lange ein Dorn im Auge ist, oder beim Dr. Kunz, der damals bei der Oma des Kommandanten eine falsche Diagnose gestellt hat, oder beim Meyers Dieter, der sein Auto immer so blöd parkt, dass der Kommandant 2 Minuten länger zu seinem Arbeitsplatz laufen muss.
Oder einfach beim Roten Rudi, der sich immer kritisch über die Partei des Kommandanten geäußert hat (in andern Bundesländern gerne auch der Schwarze Stefan o.ä.) ...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885539
Datum30.10.2023 09:411555 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Neumann T.Hmm.... müsste dann nicht jeder Kommandant dauernd überprüft werden?

Was zur Folge hätte das keiner mehr den Job machen würde. Wer will denn schon sein ganzen Leben vor irgendwelchen "Hanseln" offenlegen. ;-)
Und wenn wir schon bei so einer Überprüfung sind, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte usw. müssten dann ja auch überprüft werden. :-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885540
Datum30.10.2023 09:501599 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus G.Wenn der zukünftige Kdt. z.B. durch Rechts- oder Linksradikale oder anderweitige Tätigkeiten aufgefallen ist, würde ich ihm, auch wenn er der beste und fachlichst versierteste FF´ler auf der ganzen Welt wäre,
meine Stimme entziehen bzw. nicht geben.


Hmm... wo fangen wir an? Wo hören wir auf?
Klar, bei offensichtlichen radikalen Tendenzen ist die Sache klar. Ohne Frage.

Aber was sind anderweitige Tätigkeiten? So lange diese "Tätigkeiten" nicht gegen geltendes Recht, Gesetze usw. verstoßen sind diese Privatsache.
Hier jetzt zu konstruieren das der Kommandant als AFD Mitglied absichtlich Fehler gemacht hat damit dem Mitglied der "Linke" das Haus abbrennt (oder umgekehrt) ist doch sehr weit hergeholt. Klar kann man im Fall der Fälle solche Vorwürfe erheben, nur sollte man die Anschuldigungen auch klar beweisen können.

Wenn wir das Spiel weitertreiben kommen wir am Ende dahin das ein zukünftiger Kommandant bevor er verpflichtet werden kann, erst vom Verfassungsschutz, der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft überprüft werden muss. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken885541
Datum30.10.2023 10:401677 x gelesen
Und da der Kommandant ja auch gewählt wurde, müsste dann ja auch die Hälfter der FW entlassen werden....

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg885548
Datum31.10.2023 09:151291 x gelesen
Vize-Kommandant der Feuerwehr Kleines Wiesental schmeißt hin

Der Gemeinderat Kleines Wiesental hat gegen die Wiederwahl des Kommandanten der Feuerwehr gestimmt. Die Wahl seines Stellvertreters wurde hingegen bestätigt. Doch dieser lehnt seine Wahl nun ab.

Badische Zeitung

Guten Morgen



Führungskrise ?:

-> BZ " Vize-Kommandant der Feuerwehr Kleines Wiesental schmeißt hin "

Hoffen wir, dass die Situation dort wieder in ruhigere Fahrwasser gerät.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern885550
Datum31.10.2023 10:121153 x gelesen
Guten Morgen,

wo wir Anfangen....hmmmm
Das war meine Arbeitshypothese.
Ich rede aber auch von extremen Persönlichkeiten und nicht von normalos, der vielleicht einmal einen Pups an der falschen Stelle
z.B. im Aufzug gemacht hat.
Und ja, es ist schwierig....... ;-)
Ich habe z.B. kein Problem mit deinem Beispiel und Spinne es gerne weiter.
Mitglied einer Demokratisch gewählten Partei.
Für mich kein Problem.
Wenn er jetzt aber bei Fackemärschen vor einer Asylantenunterkunft oder Politikern mitmachen würde,
ist für mich eine rote Linie Überschritten und mMn. nicht mehr tragbar.
Gleiches für Mitglieder des linken Flügels. Steine schmeißen auf Polizisten wäre ein No Go.
Ich weiß, andere werden damit Außenminister, aber mei.....
Verurteilter Sexualstraftäter oder dergleichen.....
Solche Dinge einfach.
Nach dem gesunden Menschenverstand halt.
Man(n) kennt doch seine Leute im Dorf eigentlich, oder?
Somit fällt der Verfassungsschutz raus. Man braucht nur gute Nachbarn......lol (Ich weiß der war schlecht...... ;-) )



Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken885560
Datum31.10.2023 15:42965 x gelesen
Eben. Und der wird ja von der FFW erstmal gewählt. Und wenn dabei ein 'böser' Kommandant rauskommt, dann hat die Gemeinde ein deutlich größeres Problem als nur den 'falschen' Kommandanten.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 885567
Datum31.10.2023 17:541097 x gelesen
Hallo!

Einfach mal eine Frage in den Raum geworfen.

Der gewählte 1. Kommandant wird nicht verpflichtet, der 2. Kommandant schmeißt hin.
Wenn sich nun keiner findet der das Amt übernehmen will, dann wird doch eine Kamerad dazu verpflichtet, oder?
Was wenn der auch nicht will?

Irgendwie eine verfahrene Situation. Aber egal wie man es sieht, der Schaden für die Einheit ist da und die Vertrauensbasis wohl auf absehbare Zeit geschädigt.

Gruß vom Berg

Jakob

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AutorPete8r M8., Ronneburg / Hessen885577
Datum01.11.2023 12:341050 x gelesen
Hier

Breite Unterstützung & eindeutiges Wahlergebnis sehen jedenfalls anders aus:
"Hornsteiner wurde bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 15. September mit 53,4 Prozent der Stimmen in seinem Amt als Kommandant bestätigt. Schwald erhielt 70 Prozent. Allerdings war gut die Hälfte der Feuerwehrleute nicht zur Versammlung gekommen."

Zum Artikel

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AutorMatt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg885591
Datum02.11.2023 15:06742 x gelesen
Das FwG von Baden-Württemberg kennt kein "Hinschmeißen".

Ein gewählter Vertreter ist nach Zustimmung und Bestellung im Amt. Er kann seine Entlassung aus dem Amt beantragen, und/oder er kann die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst beantragen. Aber er wird das Amt nicht einfach so los, wenn man ihn nicht lässt.

Bei mir hat § 8 Abs. 2 FwG aber noch einen Satz 3. Gibt es innerhalb von drei Monaten nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zu Stande, dann wählt der Gemeinderat einen Interims-Kommandanten. Dieser bleibt im Amt, bis ein neuer Kommandant regulär gewählt wird.

Geschrieben von Jakob T.Aber egal wie man es sieht, der Schaden für die Einheit ist da und die Vertrauensbasis wohl auf absehbare Zeit geschädigt.

Welcher Schaden? Welche Vertrauensbasis. Es gab je ein Vorspiel. Die Gemeinde hält den Mann für einen guten Feuerwehrmann, aber für eine schlechte bis gar keine Führungspersönlichkeit. Das ein Feuerwehrkommandant mit dem Bürgermeister nicht kann, gab es früher öfter, ist heute aber nicht mehr machbar. Bei den Aufgaben die Gemeinde und Feuerwehr zu bewältigen haben, geht es ohne Miteinander nicht mehr.

Ich gehe jede Wette ein, dass die Feuerwehrangehörigen vorher schon wussten, dass Bürgermeister und Gemeinderat ihren Wunschkandidaten nicht wollen und ihn trotzdem oder gerade deshalb gewählt haben.

Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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 28.10.2023 13:45 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.10.2023 09:07 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 29.10.2023 11:18 Jako7b T7., Bischheim
 29.10.2023 20:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.10.2023 07:38 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 29.10.2023 14:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 30.10.2023 07:42 Mark7us 7G., Kochel am See
 30.10.2023 09:16 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 30.10.2023 09:41 Jako7b T7., Bischheim
 30.10.2023 09:50 Jako7b T7., Bischheim
 30.10.2023 10:40 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 31.10.2023 10:12 Mark7us 7G., Kochel am See
 31.10.2023 15:42 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 29.10.2023 12:44 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
 29.10.2023 16:57 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 31.10.2023 09:15 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.10.2023 17:54 Jako7b T7., Bischheim
 02.11.2023 15:06 Matt7hia7s K7., Rottenburg a. N.
 01.11.2023 12:34 Pete7r M7., Ronneburg
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