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Thema | Gemeinderat lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab | 19 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885523 | |||
Datum | 28.10.2023 13:45 | 5339 x gelesen | |||
Kommt auch selten vor, ist aber in BaWü lt. FwG § 8 Abs. 2 möglich: -> BZ " Gemeinderat Kleines Wiesental lehnt gewählten Feuerwehrkommandant ab " [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 885528 | |||
Datum | 29.10.2023 09:07 | 2828 x gelesen | |||
Das ist ja ein spannender Vorgang. Was sagt den das Feuerwehrgesetz dazu? Insbesondere die Kommentare? Wann ist eine Ablehnung den grundsätzlich zulässig? Spontan würde ich sagen, doch nur wenn ein Kandidat nicht fachlich geeignet ist. Wenn der Gemeinderat nach "Nasenfaktor" ablehnen kann, wird die Wahl als solches zur Farce. Gibt es dazu vielleicht Präzedenzfälle, die eventuell vom Verfassungsgericht in Baden-Württemberg in der Vergangenheit entschieden wurden? Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 885529 | |||
Datum | 29.10.2023 11:18 | 2528 x gelesen | |||
Hallo! Leider kenn man die ganze Vorgeschichte wieder nicht. Die passenden Zeitungsartikel sind hinter einer Bezahlschranke. Aber es scheint einiges Vorgefallen zu sein. Natürlich kann der Bürgermeister die Verpflichtung eines neuen Feuerwehrkommandanten ablehnen wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist das die Zusammenarbeit innerhalb der Feuerwehrwehren bzw. mit der Gemeinde und deren Vertretern oder auch der Dienstbetrieb empfindlich gestört werden könnten. Das muss aber im Detail begründet werden. Gerichtsurteile kenne ich dazu jetzt jedoch nicht. Aber einen sehr ähnlichen Fall. Warum das dort so ist oder sein sollte, dazu gibt es zu wenig Informationen. Zumindest hat mal schon mal den Grundstein für einen "Dauerknatsch" gelegt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 885531 | |||
Datum | 29.10.2023 12:44 | 2440 x gelesen | |||
Hallo, das BayFwG sieht, zumindest für Nichtjuristen, eine ähnliche Regelung vor. Hier mal ein ziemlich frische gerichtliche Entscheidung in so einer Sache: Link Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885532 | |||
Datum | 29.10.2023 14:18 | 2340 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Wolfgang K. Was sagt den das Feuerwehrgesetz dazu? Für BaWü, und da liegt die Gemeinde "Kleines Wiesental", klar im FwG § 8, Abs. 2 geregelt: § 8 Ich kenne einewn Fall aus der Umgebung, da wurde der einzigste Bewerber für das Amt des Kommandanten im 1. als auch dann im 2. Wahlgang mit nur knapp 30 % der abgegebenen Stimmen gewählt, die restlichen Stimmen waren Enthaltungen. Der Gemeinderat versagte seine Zustimmung mit dem Argument, dass dem mit nur 30 % der Stimmen gewählten Kommanden der Rückhalt in der Wehr fehlen würde. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 885533 | |||
Datum | 29.10.2023 16:57 | 2114 x gelesen | |||
Das Urteil deckt sich mit meiner Vermutung, daß ein fachlich geeigneter Kandidat nicht ohne weiteres abgelehnt werden kann. Auch die Tatsache das ein Kandidat die Interessen der Feuerwehr gegenüber dem Gemeinderat vertritt ist kein Ausschlußkriterium, sonder ein Anforderungsmerkmal. Das ist deutlich. Ich bin mal gespannt wie der Fall in Baden-Württemberg weitergeht. Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 885534 | |||
Datum | 29.10.2023 20:53 | 2091 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Gerichtsurteile kenne ich dazu jetzt jedoch nicht.OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.03.2019 - 7 A 11543/18 (für RLP, war der Fall in Bitburg) "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885536 | |||
Datum | 30.10.2023 07:38 | 1878 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Jakob T. Leider kenn man die ganze Vorgeschichte wieder nicht. Die passenden Zeitungsartikel sind hinter einer Bezahlschranke. Dort scheint aber schon länger " Feuer unterm Dach " zu sein ? Und beim " Feuerwehrportal Südbadens Feuerwehr " lassen zumindest einige lesbare Artikelüberschriften auf eine etwas angespannte Situation dort schließen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 885537 | |||
Datum | 30.10.2023 07:42 | 1861 x gelesen | |||
Guten Morgen, ich sehe hier kein Problem. Die Feuerwehr ist ein Organ der Gemeinde und unterste Kat. Einheit. Wenn der zukünftige Kdt. z.B. durch Rechts- oder Linksradikale oder anderweitige Tätigkeiten aufgefallen ist, würde ich ihm, auch wenn er der beste und fachlichst versierteste FF´ler auf der ganzen Welt wäre, meine Stimme entziehen bzw. nicht geben. Als gewählter Vertreter, denke ich muß ich auch auf die Außenwirkung und die Konsequenzen unserer Einheiten schauen. Einen z.B. radikalen irgendwas würde ich nicht vertrauen können. Stell dir mal vor, es brennt in einer Wohnung mit Ausländern oder mit patriotischen Mitbürgern, oder Juden oder was auch immer. Er/sie würde dann evtl.. eine "falsche" Entscheidung treffen. Die Erklärungsnot möchte ich nicht aushalten müssen. weder für mich, die Verwaltung, den Bürgermeister, den Kdt. selbst, uswusw. So mein Gedanke dazu. Ich kenne den Fall nicht, habe alles nur konstruiert und nur Hypothesen rausgehauen. Aber so würde ich die Sache angehen. Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 885538 | |||
Datum | 30.10.2023 09:16 | 1658 x gelesen | |||
Hmm.... müsste dann nicht jeder Kommandant dauernd überprüft werden? Es könnte ja beim Nachbarn brennen, dessen Kirschbaum ihm schon lange ein Dorn im Auge ist, oder beim Dr. Kunz, der damals bei der Oma des Kommandanten eine falsche Diagnose gestellt hat, oder beim Meyers Dieter, der sein Auto immer so blöd parkt, dass der Kommandant 2 Minuten länger zu seinem Arbeitsplatz laufen muss. Oder einfach beim Roten Rudi, der sich immer kritisch über die Partei des Kommandanten geäußert hat (in andern Bundesländern gerne auch der Schwarze Stefan o.ä.) ... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 885539 | |||
Datum | 30.10.2023 09:41 | 1555 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Neumann T. Hmm.... müsste dann nicht jeder Kommandant dauernd überprüft werden? Was zur Folge hätte das keiner mehr den Job machen würde. Wer will denn schon sein ganzen Leben vor irgendwelchen "Hanseln" offenlegen. ;-) Und wenn wir schon bei so einer Überprüfung sind, Polizisten, Verwaltungsbeamte, Finanzbeamte usw. müssten dann ja auch überprüft werden. :-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 885540 | |||
Datum | 30.10.2023 09:50 | 1599 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus G. Wenn der zukünftige Kdt. z.B. durch Rechts- oder Linksradikale oder anderweitige Tätigkeiten aufgefallen ist, würde ich ihm, auch wenn er der beste und fachlichst versierteste FF´ler auf der ganzen Welt wäre, Hmm... wo fangen wir an? Wo hören wir auf? Klar, bei offensichtlichen radikalen Tendenzen ist die Sache klar. Ohne Frage. Aber was sind anderweitige Tätigkeiten? So lange diese "Tätigkeiten" nicht gegen geltendes Recht, Gesetze usw. verstoßen sind diese Privatsache. Hier jetzt zu konstruieren das der Kommandant als AFD Mitglied absichtlich Fehler gemacht hat damit dem Mitglied der "Linke" das Haus abbrennt (oder umgekehrt) ist doch sehr weit hergeholt. Klar kann man im Fall der Fälle solche Vorwürfe erheben, nur sollte man die Anschuldigungen auch klar beweisen können. Wenn wir das Spiel weitertreiben kommen wir am Ende dahin das ein zukünftiger Kommandant bevor er verpflichtet werden kann, erst vom Verfassungsschutz, der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft überprüft werden muss. ;-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 885541 | |||
Datum | 30.10.2023 10:40 | 1677 x gelesen | |||
Und da der Kommandant ja auch gewählt wurde, müsste dann ja auch die Hälfter der FW entlassen werden.... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 885548 | |||
Datum | 31.10.2023 09:15 | 1291 x gelesen | |||
Führungskrise ?: -> BZ " Vize-Kommandant der Feuerwehr Kleines Wiesental schmeißt hin " Hoffen wir, dass die Situation dort wieder in ruhigere Fahrwasser gerät. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 885550 | |||
Datum | 31.10.2023 10:12 | 1153 x gelesen | |||
Guten Morgen, wo wir Anfangen....hmmmm Das war meine Arbeitshypothese. Ich rede aber auch von extremen Persönlichkeiten und nicht von normalos, der vielleicht einmal einen Pups an der falschen Stelle z.B. im Aufzug gemacht hat. Und ja, es ist schwierig....... ;-) Ich habe z.B. kein Problem mit deinem Beispiel und Spinne es gerne weiter. Mitglied einer Demokratisch gewählten Partei. Für mich kein Problem. Wenn er jetzt aber bei Fackemärschen vor einer Asylantenunterkunft oder Politikern mitmachen würde, ist für mich eine rote Linie Überschritten und mMn. nicht mehr tragbar. Gleiches für Mitglieder des linken Flügels. Steine schmeißen auf Polizisten wäre ein No Go. Ich weiß, andere werden damit Außenminister, aber mei..... Verurteilter Sexualstraftäter oder dergleichen..... Solche Dinge einfach. Nach dem gesunden Menschenverstand halt. Man(n) kennt doch seine Leute im Dorf eigentlich, oder? Somit fällt der Verfassungsschutz raus. Man braucht nur gute Nachbarn......lol (Ich weiß der war schlecht...... ;-) ) Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 885560 | |||
Datum | 31.10.2023 15:42 | 965 x gelesen | |||
Eben. Und der wird ja von der FFW erstmal gewählt. Und wenn dabei ein 'böser' Kommandant rauskommt, dann hat die Gemeinde ein deutlich größeres Problem als nur den 'falschen' Kommandanten. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 885567 | |||
Datum | 31.10.2023 17:54 | 1097 x gelesen | |||
Hallo! Einfach mal eine Frage in den Raum geworfen. Der gewählte 1. Kommandant wird nicht verpflichtet, der 2. Kommandant schmeißt hin. Wenn sich nun keiner findet der das Amt übernehmen will, dann wird doch eine Kamerad dazu verpflichtet, oder? Was wenn der auch nicht will? Irgendwie eine verfahrene Situation. Aber egal wie man es sieht, der Schaden für die Einheit ist da und die Vertrauensbasis wohl auf absehbare Zeit geschädigt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Pete8r M8., Ronneburg / Hessen | 885577 | |||
Datum | 01.11.2023 12:34 | 1050 x gelesen | |||
Hier Breite Unterstützung & eindeutiges Wahlergebnis sehen jedenfalls anders aus: | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 885591 | |||
Datum | 02.11.2023 15:06 | 742 x gelesen | |||
Das FwG von Baden-Württemberg kennt kein "Hinschmeißen". Ein gewählter Vertreter ist nach Zustimmung und Bestellung im Amt. Er kann seine Entlassung aus dem Amt beantragen, und/oder er kann die Entlassung aus dem Feuerwehrdienst beantragen. Aber er wird das Amt nicht einfach so los, wenn man ihn nicht lässt. Bei mir hat § 8 Abs. 2 FwG aber noch einen Satz 3. Gibt es innerhalb von drei Monaten nach Versagung der Zustimmung keine Neuwahl zu Stande, dann wählt der Gemeinderat einen Interims-Kommandanten. Dieser bleibt im Amt, bis ein neuer Kommandant regulär gewählt wird. Geschrieben von Jakob T. Aber egal wie man es sieht, der Schaden für die Einheit ist da und die Vertrauensbasis wohl auf absehbare Zeit geschädigt. Welcher Schaden? Welche Vertrauensbasis. Es gab je ein Vorspiel. Die Gemeinde hält den Mann für einen guten Feuerwehrmann, aber für eine schlechte bis gar keine Führungspersönlichkeit. Das ein Feuerwehrkommandant mit dem Bürgermeister nicht kann, gab es früher öfter, ist heute aber nicht mehr machbar. Bei den Aufgaben die Gemeinde und Feuerwehr zu bewältigen haben, geht es ohne Miteinander nicht mehr. Ich gehe jede Wette ein, dass die Feuerwehrangehörigen vorher schon wussten, dass Bürgermeister und Gemeinderat ihren Wunschkandidaten nicht wollen und ihn trotzdem oder gerade deshalb gewählt haben. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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