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ThemaAuf Bun­des­straße inner­orts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg886568
Datum14.01.2024 20:221843 x gelesen
hallo,

Auf Bun­des­straße inner­orts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse

Müssen Autofahrer immer eine Rettungsgasse bilden? In einem aktuellen Beschluss des BayObLG wurde ein Autofahrer von der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer Bundesstraße innerorts freigesprochen. Damit ist der Fahrer aber noch nicht aus dem Schneider.

Das Bayrische Oberlandesgerichts (BayObLG) hat entschieden, dass innerorts auf Bundesstraßen keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht. Die befahrene Bundesstraße mit zweistreifigen Fahrbahnen in einer geschlossenen Ortschaft stelle keine Autobahn oder Außerortsstraße dar, weshalb keine Rettungsgassenbildungspflicht bestehe (Beschl. v. 26.09.2023, Az. 201 ObOWi 971/23) ...

da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW886569
Datum14.01.2024 20:401235 x gelesen
Wirklich berichtenswert ist hier ja eigentlich vor allem, dass offensichtlich nicht nur die Bußgeldstelle sondern sogar ein Amtsgericht hier entgegen der Rechtslage jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt haben.

Denn die StVO werden ja wohl alle Beteiligten gelesen haben:

"11 Absatz 2
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Und das auch noch völlig unnötig:
Für den Verstoß gegen §38(1) gilt der gleiche Regelsatz, warum hat man also nicht den vorgeworfen, wenn man meint der Betroffene hätte etwas falsch gemacht?!

Geschrieben von Jürgen M.da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!
Blos nicht. Wenn man das auf entsprechenden Innerortsstraßen konsequent durchziehen würde sterben bei den dadurch verursachten Unfällen vermutlich mehr Menschen, als jemals durch eine Rettungsgasse gerettet werden könnten...

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg886572
Datum14.01.2024 22:201116 x gelesen
Hallo Jürgen, hallo Forum;

Geschrieben von Jürgen M.Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse
da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern!

Nein warum?
Ich gebe Henning recht

Geschrieben von StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Das sollte reichen.

Wir beschweren uns über St. Bürokratius und wollen aber jede Kleinigkeit geregelt haben!
Das passt nicht zusammen!

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern886574
Datum15.01.2024 07:28981 x gelesen
Guten Morgen,

mich würde interessieren, welche A......er hier immer am Klagen sind und recht haben müssen....
Diese Helden für eine Woche in einen RTW oder bei der BF als Fahrer einteilen und er sollte geheilt sein.....
Warum haben wir denn den ganze Wulst an Vorschriften???
Weil jeder meint sein Idividualrecht wird mit Füssen getreten.
mannmannmann....
Vielleicht sollte man manchen Menschen einfach mal mitteilen, daß sie nicht alleine auf de Welt sind.....
Himmelsakrament muas i mi wied aufregen......



Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken886575
Datum15.01.2024 08:00979 x gelesen
Das wäre oft kontraproduktiv, da die Straßen innerorts oft nicht die nötige Breite aufweisen. Wenn das brav nach rechts bzw. links gelenkt wird, dann heisst das nicht, dass ein LF oder eine DLK dazwischen (vor allem 'eilig') vorankommt. Und die (Hobby-)Juristen könnten sich dann Gedanken drüber machen, ob eine vorgeschriebene Rettungsgasse dann nicht auch von den Rettungsfahrzeugen zu nutzen wäre .....

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886576
Datum15.01.2024 12:14818 x gelesen
Hallo,

das sehe ich wie die Vorschreiber auch. Die Regelung ist so wie sie ist, sinnvoll. Sonst müssten an jeder mehrspurigen Straße vor einer roten Ampel (Stehender oder stockender Verkehr) Rettungsgassen gebildet werden. Das macht wenig Sinn und ist auch praxisfremd.

Platz geschaffen werden muss trotzdem, dafür gibt es ja bereits eine andere Regelung.

Gruß,
Michael

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 14.01.2024 20:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.01.2024 20:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.01.2024 22:20 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 15.01.2024 07:28 Mark7us 7G., Kochel am See
 15.01.2024 08:00 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 15.01.2024 12:14 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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