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Thema | Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 886568 | |||
Datum | 14.01.2024 20:22 | 1843 x gelesen | |||
hallo, Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse Müssen Autofahrer immer eine Rettungsgasse bilden? In einem aktuellen Beschluss des BayObLG wurde ein Autofahrer von der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf einer Bundesstraße innerorts freigesprochen. Damit ist der Fahrer aber noch nicht aus dem Schneider. da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 886569 | |||
Datum | 14.01.2024 20:40 | 1235 x gelesen | |||
Wirklich berichtenswert ist hier ja eigentlich vor allem, dass offensichtlich nicht nur die Bußgeldstelle sondern sogar ein Amtsgericht hier entgegen der Rechtslage jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt haben. Denn die StVO werden ja wohl alle Beteiligten gelesen haben: "11 Absatz 2 Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." Und das auch noch völlig unnötig: Für den Verstoß gegen §38(1) gilt der gleiche Regelsatz, warum hat man also nicht den vorgeworfen, wenn man meint der Betroffene hätte etwas falsch gemacht?! Geschrieben von Jürgen M. da sollte der Gesetzgeber aber schnell nachbessern! Blos nicht. Wenn man das auf entsprechenden Innerortsstraßen konsequent durchziehen würde sterben bei den dadurch verursachten Unfällen vermutlich mehr Menschen, als jemals durch eine Rettungsgasse gerettet werden könnten... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 886572 | |||
Datum | 14.01.2024 22:20 | 1116 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, hallo Forum; Geschrieben von Jürgen M. Auf Bundesstraße innerorts: Keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse Nein warum? Ich gebe Henning recht Geschrieben von StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht Das sollte reichen. Wir beschweren uns über St. Bürokratius und wollen aber jede Kleinigkeit geregelt haben! Das passt nicht zusammen! Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 886574 | |||
Datum | 15.01.2024 07:28 | 981 x gelesen | |||
Guten Morgen, mich würde interessieren, welche A......er hier immer am Klagen sind und recht haben müssen.... Diese Helden für eine Woche in einen RTW oder bei der BF als Fahrer einteilen und er sollte geheilt sein..... Warum haben wir denn den ganze Wulst an Vorschriften??? Weil jeder meint sein Idividualrecht wird mit Füssen getreten. mannmannmann.... Vielleicht sollte man manchen Menschen einfach mal mitteilen, daß sie nicht alleine auf de Welt sind..... Himmelsakrament muas i mi wied aufregen...... Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 886575 | |||
Datum | 15.01.2024 08:00 | 979 x gelesen | |||
Das wäre oft kontraproduktiv, da die Straßen innerorts oft nicht die nötige Breite aufweisen. Wenn das brav nach rechts bzw. links gelenkt wird, dann heisst das nicht, dass ein LF oder eine DLK dazwischen (vor allem 'eilig') vorankommt. Und die (Hobby-)Juristen könnten sich dann Gedanken drüber machen, ob eine vorgeschriebene Rettungsgasse dann nicht auch von den Rettungsfahrzeugen zu nutzen wäre ..... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 886576 | |||
Datum | 15.01.2024 12:14 | 818 x gelesen | |||
Hallo, das sehe ich wie die Vorschreiber auch. Die Regelung ist so wie sie ist, sinnvoll. Sonst müssten an jeder mehrspurigen Straße vor einer roten Ampel (Stehender oder stockender Verkehr) Rettungsgassen gebildet werden. Das macht wenig Sinn und ist auch praxisfremd. Platz geschaffen werden muss trotzdem, dafür gibt es ja bereits eine andere Regelung. Gruß, Michael | |||||
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