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ThemaAusbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg13 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern888999
Datum21.10.2024 09:402575 x gelesen
Hallo,

im Brandenburgischen Brand- und KatSG von 2005 ist im § 30 etwas zur Umwidmung/Anerkennung einer Betriebs- in eine Werkfeuerwehr aufgeführt.
Ich finde aber nichts zu den Vorgaben, die eine Betriebsfeuerwehr erfüllen muss/soll...
https://lfv-bb.de/s/wp-content/uploads/2017/03/BbgBKG.pdf

NRW hat hierzu vor einigen Jahren etwas mehr ausgeführt:
https://www.sichere-feuerwehr.de/feuerwehr/versicherungsschutz/betriebsfeuerwehren

Hat jemand zufällig dazu mehr Infos für Brandenburg, oder vielleicht sogar eine Synopse für die Bundesländer zu Betriebsfeuerwehren:
1. Voraussetzungen? (Mindest-Stärke, -Ausbildung)
2. Möglichkeiten bzw. Hindernisse (z.B. bei der Zulassung von SoKFZ Fw)
3. Anerkennung von Ausbildungen
...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 H.8, Berlin / Berlin889003
Datum21.10.2024 15:17808 x gelesen
Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hilft vielleicht weiter.

30.1 Hinsichtlich der Ausbildung, Ausrüstung und Stärke einer Betriebsfeuerwehr haben die für den Brandschutz zuständigen Aufsichtsbehörden kein Weisungs- und Aufsichtsrecht.

Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde über die Anerkennung als Werkfeuerwehr und legt mit einem Bescheid deren Ausrüstung, Mindestdienststärke und Ausbildungserfordernisse fest.

Dann geht es mit der Werkfeuerwehrverordnung weiter:

§ 4 Anerkennung von Werkfeuerwehren
(1) Eine Betriebsfeuerwehr wird vom Ministerium des Innern als Werkfeuerwehr anerkannt, wenn deren Aufbau und Ausrüstung sowie Ausbildung und Eignung der Feuerwehrangehörigen den Anforderungen dieser Verordnung entspricht.

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889010
Datum22.10.2024 11:11774 x gelesen
Geschrieben von Andreas H.Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hilft vielleicht weiter.

30.1 Hinsichtlich der Ausbildung, Ausrüstung und Stärke einer Betriebsfeuerwehr haben die für den Brandschutz zuständigen Aufsichtsbehörden kein Weisungs- und Aufsichtsrecht.


Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde über die Anerkennung als Werkfeuerwehr und legt mit einem Bescheid deren Ausrüstung, Mindestdienststärke und Ausbildungserfordernisse fest.


Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw?

Anerkennung zur WF ist wieder was anderes... (das meinte ich aber nicht)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW889011
Datum22.10.2024 11:22723 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw?

Es soll sogar BetrFW geben, die haben noch nicht mal ein Auto

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorTim 8K., Berlin / Berlin889024
Datum23.10.2024 11:42751 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw?

Ja, so muss man sich das vorstellen. Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, Letzteres ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und könnte auch ein Verein sein, kann in Brandenburg eine Betriebsfeuerwehr aufstellen.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW889025
Datum23.10.2024 22:26606 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C. aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw?

Das war das in den 90ern in NRW auch so!

Gruß, Stefan

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen889027
Datum24.10.2024 10:23681 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.
aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw

Fast - ja..... aber nicht ganz.

Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter.
Die Hausfeuerwehren, Selbstschutzkräfte, Löscheinheit, Rapid Intervention Team ..... und wie diese betrieblichen Brandschutzeinrichtungen genannt wurden. Für diese bestehen keinerlei Vorgaben, aber auch keine besonderen Rechte.

Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden.
Dies bedeutete aber:
- Ausrüstung und Ausbildung muss analog den Landesrichtlinien erfolgen.
Dadurch wurde, nach Feststellung durch die "Brandschutzbehörde", der Zugang zu Sondersignaleinrichtungen sowie BOS-Funk möglich.

Jedoch verblieb die Zuständigkeit für den Brandschutz bei der jeweiligen kommunalen Feuerwehr.
Daher waren die Betriebsfeuerwehren im Einsatzfall der öffentlichen Feuerwehr unterstellt.
Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889029
Datum25.10.2024 19:40443 x gelesen
Geschrieben von Stefan H.
Das war das in den 90ern in NRW auch so!


Ich weiß... ;-)

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889030
Datum25.10.2024 19:42465 x gelesen
Geschrieben von Oliver R.Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter.
Die Hausfeuerwehren, Selbstschutzkräfte, Löscheinheit, Rapid Intervention Team ..... und wie diese betrieblichen Brandschutzeinrichtungen genannt wurden. Für diese bestehen keinerlei Vorgaben, aber auch keine besonderen Rechte.


bekannt..., aber


Geschrieben von Oliver R.Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden.
Dies bedeutete aber:
- Ausrüstung und Ausbildung muss analog den Landesrichtlinien erfolgen.


wo steht denn die für Brandenburg...?

Geschrieben von Oliver R.Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden.


Ich habe bisher für Brandenburg (!) nur Hinweise bzw. Regelungen zur Überführung der Betriebsfeuerwehren in WF gefunden, aber nix über Regelungen für Betriebsfeuerwehren selbst...!

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889031
Datum26.10.2024 12:01323 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Es soll sogar BetrFW geben, die haben noch nicht mal ein Auto

Ich weiß...

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen889032
Datum26.10.2024 14:21356 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich C.
Ich habe bisher für Brandenburg (!) nur Hinweise bzw. Regelungen zur Überführung der Betriebsfeuerwehren in WF gefunden, aber nix über Regelungen für Betriebsfeuerwehren selbst...!


Regelungen zur aktuellen Neueinrichtungen von Betriebsfeuerwehren dürfte es auch keine geben!

Der gesetzliche Passus gilt für "historische" Betriebsfeuerwehren. Also seit langem bestehende Betriebsfeuerwehren, welche nie als Werkfeuerwehr anerkannt bzw. angeordnet wurden.


Die Historische Regelung kommt auch nicht direkt aus Brandenburg, sondern kurz nach dem 2. Weltkrieg aus der
"Verordnung über das Brandschutzwesen der Länder der sowjetischen Besatzungszone" vom 28.August 1949.

Darauf folgen
- "Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren (Brandschutzgesetz)" vom 18. Januar 1956,
- "4. Verordnung vom 14. Januar 1959 über die Statuten der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane"
- "Gesetz über den Brandschutz in der Deutschen Demokratischen Republik - Brandschutzgesetz " vom 19. Dezember 1974

Die "Altlast" Betriebsfeuerwehr wurden dann durch das
"Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen des Landes Brandenburg
(Brandschutzgesetz)" vom 14. Juni 1991 bis zum heutigen Gesetz durchgeschliffen.


Als Lektüre hierzu kann ich die "Historische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehren auf dem Gebiet des
Landes Brandenburg (erlassen 1933 -1996)" empfehlen.

https://www.feuerwehrhistorik-kunow.de/files/Heft_04_Rechtsgrundlagen.pdfHistorische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehre auf dem Gebiet des Landes Brandenburg

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorAndr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt889034
Datum26.10.2024 17:01336 x gelesen
Soll ich mal meine Kontakte in Brandenburg dazu anschreiben?
Vielleicht können die etwas herausfinden.

Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!

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AutorUlri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern889045
Datum27.10.2024 10:50453 x gelesen
Geschrieben von André P.Soll ich mal meine Kontakte in Brandenburg dazu anschreiben?
Vielleicht können die etwas herausfinden.


gern, falls es neben den Gesetzestexten noch eine Erlasslage geben sollte...
Vielen Dank!

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 21.10.2024 09:40 Ulri7ch 7C., Pfarrkirchen
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