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Thema | Ausbildungsvorgaben Betriebsfeuerwehr, hier: v.a. für Brandenburg | 13 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 888999 | |||
Datum | 21.10.2024 09:40 | 2575 x gelesen | |||
Hallo, im Brandenburgischen Brand- und KatSG von 2005 ist im § 30 etwas zur Umwidmung/Anerkennung einer Betriebs- in eine Werkfeuerwehr aufgeführt. Ich finde aber nichts zu den Vorgaben, die eine Betriebsfeuerwehr erfüllen muss/soll... https://lfv-bb.de/s/wp-content/uploads/2017/03/BbgBKG.pdf NRW hat hierzu vor einigen Jahren etwas mehr ausgeführt: https://www.sichere-feuerwehr.de/feuerwehr/versicherungsschutz/betriebsfeuerwehren Hat jemand zufällig dazu mehr Infos für Brandenburg, oder vielleicht sogar eine Synopse für die Bundesländer zu Betriebsfeuerwehren: 1. Voraussetzungen? (Mindest-Stärke, -Ausbildung) 2. Möglichkeiten bzw. Hindernisse (z.B. bei der Zulassung von SoKFZ Fw) 3. Anerkennung von Ausbildungen ... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Berlin / Berlin | 889003 | |||
Datum | 21.10.2024 15:17 | 808 x gelesen | |||
Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hilft vielleicht weiter. 30.1 Hinsichtlich der Ausbildung, Ausrüstung und Stärke einer Betriebsfeuerwehr haben die für den Brandschutz zuständigen Aufsichtsbehörden kein Weisungs- und Aufsichtsrecht. Im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde über die Anerkennung als Werkfeuerwehr und legt mit einem Bescheid deren Ausrüstung, Mindestdienststärke und Ausbildungserfordernisse fest. Dann geht es mit der Werkfeuerwehrverordnung weiter: § 4 Anerkennung von Werkfeuerwehren | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889010 | |||
Datum | 22.10.2024 11:11 | 774 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas H.Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hilft vielleicht weiter. Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw? Anerkennung zur WF ist wieder was anderes... (das meinte ich aber nicht) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 889011 | |||
Datum | 22.10.2024 11:22 | 723 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw? Es soll sogar BetrFW geben, die haben noch nicht mal ein Auto Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 889024 | |||
Datum | 23.10.2024 11:42 | 751 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.Das hab ich alles gefunden und gelesen... aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw? Ja, so muss man sich das vorstellen. Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, Letzteres ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und könnte auch ein Verein sein, kann in Brandenburg eine Betriebsfeuerwehr aufstellen. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 889025 | |||
Datum | 23.10.2024 22:26 | 606 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw? Das war das in den 90ern in NRW auch so! Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 889027 | |||
Datum | 24.10.2024 10:23 | 681 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C. aber das ist dann ja für die BetrFw komplett offen, d.h. jeder Betrieb kann sich ein FwAuto kaufen, einen draufsetzen und hätte eine BetrFw Fast - ja..... aber nicht ganz. Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter. Die Hausfeuerwehren, Selbstschutzkräfte, Löscheinheit, Rapid Intervention Team ..... und wie diese betrieblichen Brandschutzeinrichtungen genannt wurden. Für diese bestehen keinerlei Vorgaben, aber auch keine besonderen Rechte. Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden. Dies bedeutete aber: - Ausrüstung und Ausbildung muss analog den Landesrichtlinien erfolgen. Dadurch wurde, nach Feststellung durch die "Brandschutzbehörde", der Zugang zu Sondersignaleinrichtungen sowie BOS-Funk möglich. Jedoch verblieb die Zuständigkeit für den Brandschutz bei der jeweiligen kommunalen Feuerwehr. Daher waren die Betriebsfeuerwehren im Einsatzfall der öffentlichen Feuerwehr unterstellt. Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889029 | |||
Datum | 25.10.2024 19:40 | 443 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.
Ich weiß... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889030 | |||
Datum | 25.10.2024 19:42 | 465 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver R.Es gibt/gab sogar noch eine Stufe drunter. bekannt..., aber Geschrieben von Oliver R. Diese Selbsthilfeeinheiten der Betriebe konnten dann als Betriebsfeuerwehr aufgestellt werden. wo steht denn die für Brandenburg...? Geschrieben von Oliver R. Wer dies nicht mehr wollte, musste den Status Werkfeuerwehr erlangen, dann aber mit Aufsicht und Auflagen der Landesbehörden. Ich habe bisher für Brandenburg (!) nur Hinweise bzw. Regelungen zur Überführung der Betriebsfeuerwehren in WF gefunden, aber nix über Regelungen für Betriebsfeuerwehren selbst...! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889031 | |||
Datum | 26.10.2024 12:01 | 323 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Es soll sogar BetrFW geben, die haben noch nicht mal ein Auto Ich weiß... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 889032 | |||
Datum | 26.10.2024 14:21 | 356 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich C.
Regelungen zur aktuellen Neueinrichtungen von Betriebsfeuerwehren dürfte es auch keine geben! Der gesetzliche Passus gilt für "historische" Betriebsfeuerwehren. Also seit langem bestehende Betriebsfeuerwehren, welche nie als Werkfeuerwehr anerkannt bzw. angeordnet wurden. Die Historische Regelung kommt auch nicht direkt aus Brandenburg, sondern kurz nach dem 2. Weltkrieg aus der "Verordnung über das Brandschutzwesen der Länder der sowjetischen Besatzungszone" vom 28.August 1949. Darauf folgen - "Gesetz zum Schutze vor Brandgefahren (Brandschutzgesetz)" vom 18. Januar 1956, - "4. Verordnung vom 14. Januar 1959 über die Statuten der freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren der örtlichen und betrieblichen Brandschutzorgane" - "Gesetz über den Brandschutz in der Deutschen Demokratischen Republik - Brandschutzgesetz " vom 19. Dezember 1974 Die "Altlast" Betriebsfeuerwehr wurden dann durch das "Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen des Landes Brandenburg (Brandschutzgesetz)" vom 14. Juni 1991 bis zum heutigen Gesetz durchgeschliffen. Als Lektüre hierzu kann ich die "Historische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehren auf dem Gebiet des Landes Brandenburg (erlassen 1933 -1996)" empfehlen. https://www.feuerwehrhistorik-kunow.de/files/Heft_04_Rechtsgrundlagen.pdfHistorische Rechtsgrundlagen für die Feuerwehre auf dem Gebiet des Landes Brandenburg Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Andr8é P8., Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 889034 | |||
Datum | 26.10.2024 17:01 | 336 x gelesen | |||
Soll ich mal meine Kontakte in Brandenburg dazu anschreiben? Vielleicht können die etwas herausfinden. Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Pfarrkirchen / Bayern | 889045 | |||
Datum | 27.10.2024 10:50 | 453 x gelesen | |||
Geschrieben von André P.Soll ich mal meine Kontakte in Brandenburg dazu anschreiben? gern, falls es neben den Gesetzestexten noch eine Erlasslage geben sollte... Vielen Dank! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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