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Thema | Beladungsmodule | 8 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 889488 | |||
Datum | 14.12.2024 20:50 | 1890 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Mit Beladungsmodulen arbeitet man schon lange, auch die sind genormt, aber nicht verpflichtend.Ich hab bisher immer nur von genormten Fahrzeugen gehört und Beladungsmodule höchstens bei den GW-L kennengelernt. Was gibt es denn da? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889489 | |||
Datum | 15.12.2024 07:05 | 995 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Christian R. Ich hab bisher immer nur von genormten Fahrzeugen gehört und Beladungsmodule höchstens bei den GW-L kennengelernt. Was gibt es denn da? z.B. DIN 14800-18 " Zusatzbeladungssätze für Löschfahrzeuge": -> " Beladungssätze J, Vegetationsbrand " -> " Beladungssatz B, Strom " -> " Beladungssatz C, Beleuchtung " -> " Beladungssatz D, Schaum " -> " Beladungssatz E, Tragkraftspritze PFPN 10-1000 " -> " Beladungssatz F, Säbelsäge " -> " Beladungssatz H, Wasserschaden " -> " Beladungssatz I, maschinelle Zugeinrichtung " -> " Beladungssatz K, Verkehrssicherung " -> " Beladungsmodule L, Grobreinigung, Dekontamination " -> " Beladungssatz M, hydraulischer Rettungssatz " -> " Beladungssatz N, Hebekissensystem " -> " Beladungssätze A, Kettensäge " -> " Beladungssatz F, Säbelsäge " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889490 | |||
Datum | 15.12.2024 07:27 | 799 x gelesen | |||
Guten Morgen Interessanterweise hat man im Zuge der Diskussion zur Norm des LF-8/6* ~ 1990 verschiedene mögliche modulare Spezialausstattungen, damals "Einschubeinheiten" genannt, dafür vorgeschlagen: Mögliche modulare Spezialausstattungen ( Einschubeinheiten ) für das LF 8/6: - Einschubeinheit "Wasserförderung" (TS 8/8 und Schlauchvorrat) - Einschubeinheit "Schmutzwasser" (Wassersauger, Tauchpumpe, Schlauchmaterial, Armaturen) - Einschubeinheit "Beleuchtung"(Stromerzeuger, Stative, Leitungstrommeln, Lichtstrahler) - Einschubeinheit "Verkehrsunfall" (Stromerzeuger, Speizer/Schere, Ölpumpe) - Einschubeinheit "Technische Hilfeleistung allg. Art" (Stromerzeuger, Trennschleifer, Säge, Zubehör) - Einschubeinheit "Schutzkleidung und Meßgerät". Heute vielfach auf Rollcontainern verladen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbild " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 889492 | |||
Datum | 15.12.2024 14:06 | 808 x gelesen | |||
Hallo, dazu sei noch erwähnt, dass in den einzelnen Fahrzeugnormen Bezug zu diesen Beladungssätzen genommen wird, auch erwähnt wird, dass nicht alle diese Beladungssätze gleichzeitig verlastet werden können. Abschließend muss man sich auch nicht an selbige halten, sie sind vielmehr Empfehlungen für sinnvolle Beladungssätze als Ergänzung zu der in der jeweiligen Fahrzeugnorm genannten Grundbeladung. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 889495 | |||
Datum | 15.12.2024 20:57 | 591 x gelesen | |||
Danke. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 889496 | |||
Datum | 15.12.2024 22:52 | 561 x gelesen | |||
Ja, steht so auch in dem Einführungsbeitrag drin. Aber am Ende sind damit immer Beladungen gemeint die über die Typnorm der Löschfahrzeuge hinaus geht. Trotzdem habe ich wieder was gelernt :-) Auch dir Danke für den Hinweis. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 889498 | |||
Datum | 16.12.2024 08:10 | 587 x gelesen | |||
Guten Morgen Geschrieben von Michael W. Abschließend muss man sich auch nicht an selbige halten, sie sind vielmehr Empfehlungen für sinnvolle Beladungssätze als Ergänzung zu der in der jeweiligen Fahrzeugnorm genannten Grundbeladung. Gerade bei den Beladungssätze J, Vegetationsbrand sehe ich bein vielen Feuerwehren, dass sie beispielsweise deutlich mehr D-Schläuche* als die im "Beladesatz J"geforderen 5 Stck. mitführen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard *Symbolbild " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 889519 | |||
Datum | 17.12.2024 09:37 | 634 x gelesen | |||
Ist dann das HLF10 gegenüber dem LF10 nur durch eine Liste von Beladungsgegenständen abgegrenzt oder ist irgendwo sowas definiert wie "HLF10 = LF10 (Mindestausstattung) + M, N"? Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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