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ThemaAufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge ab 202116 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP865337
Datum21.12.2020 08:223688 x gelesen
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ändert sich etwas fürs Ehrenamt, der ein oder andere hier wird betroffen sein:
- Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 auf 3.000 EUR
- Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 EUR

Auch für Fördervereine tut sich was:
Kleinere gemeinnützige Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen erhalten mehr Zeit, um ihre Mittel zu verwenden: Für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von weniger als 45.000 Euro gelten die strengen Maßstäbe der zeitnahen Mittelverwendung nicht mehr. Sie können damit die erhaltenen Mittel auch über die für größere Organisationen weitergeltende Zweijahresgrenze für ihre Satzungszwecke einsetzen. Das gibt ihnen mehr Spielraum und entlastet sie.

Gemeinnützige Körperschaften dürfen künftig auch arbeitsteilig zusammenwirken und sich damit gemeinsam, besser und effizienter für ihre steuerbegünstigten Zwecke einsetzen. Bisher scheiterten solche Kooperationen am Grundsatz der sogenannten Unmittelbarkeit, wonach die Organisation ihre Zwecke grundsätzlich selbst zu verwirklichen hat. Künftig kann beispielsweise eine steuerbegünstigte Körperschaft, die ein Krankenhaus betreibt, einen zum Zweckbetrieb gehörenden Wäschereibetrieb auf eine Tochtergesellschaft ausgliedern, ohne damit den Status der Gemeinnützigkeit zu riskieren.

Steuerbegünstigte Körperschaften durften schon immer ihre Mittel zumindest teilweise auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften weiterreichen. In der Praxis war dies jedoch streitanfällig. Die nunmehr vereinheitlichte Regelung zur Mittelweitergabe sorgt nun dafür, dass mit einer einzigen zentralen Vorschrift Rechtssicherheit geschaffen wird.

Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro jährlich erhöht. Das entlastet vor allem kleinere Vereine von steuerrechtlichen Verpflichtungen, da bei Einnahmen bis zu dieser Höhe die Geschäftsbetriebe nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterliegen.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW865346
Datum21.12.2020 15:101973 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Mit dem Jahressteuergesetz 2020 ändert sich etwas fürs Ehrenamt, der ein oder andere hier wird betroffen sein:
- Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 auf 3.000 EUR
- Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 EUR

Auch für Fördervereine tut sich was:


danke für die Hinweise...

Ich finde das ein durchaus interessantes und wichtiges Thema... ggf. sollte einer aus der Zunft der steuerberatenden Berufe mit Mitgliedschaft/Kenntnissen zur Feuerwehr dazu mal eine Abhandlung schreiben und veröffentlichen...?

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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland865347
Datum21.12.2020 15:441904 x gelesen
Das Rad muss nicht neu erfunden werden:

Klick mich

Die geänderten Pauschalen stehen da noch nicht drin, sollte aber kein Problem sein die 2 Zahlen selbst zu ändern.

Gruß Daniel

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern867409
Datum03.03.2021 21:441337 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Ulrich C.Ich finde das ein durchaus interessantes und wichtiges Thema...
wichtig ja. aber die Pauschalen sind ja ganz nett. Aber profitiert das Ehrenamt in der Fläche davon?
Meiner Meinung sind das Brosamen mehr nicht. Und dienen nur dazu sich das Prädikat wir Förderung das Ehrenamt an die Brust zu heften. Und die Politik glaubt selber an das Märchen.

In der Regel betrifft das bei vielen Einsatzorganisationen nur Führungskräfte/Funktionsträger, welche für den Dienst ein Zuwendung/Aufwandsentschädigung bekommen.
Die Mehrheit der Ehrenamtlichen hat nichts davon. Bei einige der Kats Organisation ist es üblich, dass Teile der PSA oder Dienstkleidung selbst beschafft wird.
Wer versucht diese Kosten als Werbungskosten abzusetzen wird in der Regel darauf hingewiesen, dass diese Ausgaben nicht der Erwerbstätigkeit zugeordnet werden können und das Hobby wäre. Jetzt kann man mit Spendenquittung etc. spielen...

Man könnte sich darüber unterhalten ob es einen unterschied zwischen Kaninchenzüchterverein und z.B. Feuerwehrdienst geben muss.
Eine Argumentation wäre, dass man beim mehr oder weniger freiwilligen Dienst in einer KatS Organisation eine Pflichtaufgabe übernimmt und man dafür einen Ausgleich erwarten könnte.

Mein Vorschlag/Vision wäre anteilig nach Anzahl der Dienstjahren einen Ausgleich in Form von Rentenanwartschaften zu schaffen. Wer neben seinem Erwerbsleben seine Freizeit auf der Wache verbracht hat, hat es meiner Meinung verdient früher in Rente zu gehen oder eine Aufstockung der Rente zu erhalten. (Ersatzdienst wird bei der Rente im Gegensatz zum Wehrdienst oder Zivildienst z.B. nicht berücksichtigt.)
Bisher gibt es in der Politik keine derartigen Überlegungen. Trotzdem nimmt man derartige Vorschläge durchaus auf. Je zahlreicher und fundierter diese Vorschläge an die Parteien/Abgeordneten herangetragen werden, desto höher ist die Chance, dass Vorschläge Einzug in den politischen Diskurs gelangen.
Ähnliche Vorschläge (nicht Rente) haben in einigen Länder zu einer gezielten Förderung von KatS Angehörigen geführt.
Ähnliches sollte auf Bundesebene mit entsprechender Lobbyarbeit möglich sein.

Um Klar zu Stellen. Es geht nicht darum durch Einsatzdienst oder Dienstjahre zu schieben um seine Rente aufzubessern.
Aber eine Gesellschaftliche Anerkennung in Form einer Rente wäre eine echte Anerkennung. Und vor allem für einen Zeitraum, wo es für den einen oder andern hilfreich wäre.

Gruß
Dirk

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890597
Datum06.06.2025 06:19740 x gelesen
Steuerliche Belohnung für Helfer? BW-Politikerin will das Ehrenamt wieder attraktiver machen

Es gibt zwar eine Ehrenamts-Pauschale. Aber viele Menschen in Vereinen und Feuerwehr arbeiten unentgeltlich. Auch sie müssten steuerlich belohnt werden, findet eine prominente Grüne.

SWR Aktuell

Guten Morgen

Vorschlag aus BaWü:

-> SWR " Landtagspräsidentin für neue Steuervorteile als Anreiz für Ehrenamtliche "

[...]
Baden-Württembergs Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) dringt auf neue Steuervorteile für Menschen, die sich ehrenamtlich und ohne finanzielle Entschädigung engagieren. Um die Arbeit etwa in Vereinen oder der freiwilligen Feuerwehr attraktiver zu machen, wäre es wichtig, hier einen Bonus zu schaffen, sagte Aras am Donnerstag in der SWR-Sendung "Zur Sache! BW".

Es gehe konkret darum, dass man als Ehrenamtlicher einen Betrag, wie zum Beispiel 3.000 bis 4.000 Euro im Jahr, von seinem Brutto-Einkommen im Hauptberuf bei der Steuer absetzen könne. "Das ist eine geniale Idee", sagte die Grünen-Politikerin.
[...]



Bisher nur eine "geniale Idee" !?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg890598
Datum06.06.2025 07:55569 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Aras:
Es gehe konkret darum, dass man als Ehrenamtlicher einen Betrag, wie zum Beispiel 3.000 bis 4.000 Euro im Jahr, von seinem Brutto-Einkommen im Hauptberuf bei der Steuer absetzen könne. "Das ist eine geniale Idee", sagte die Grünen-Politikerin.

gute Idee - hat aber einen grossen Nachteil:

jemand der viel verdient profitiert stark davon, jemand der wenig verdient provitiert weniger - ev. sogar gar nicht.

Der Angriffstruppführer (z.b. Student) hat davon gar nix. Der Angriffstruppmann ( z.B. gut verdienender Meister ) hat am Jahresende sagen wir mal einen Vorteil von 2000 Euro :-()

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP890600
Datum06.06.2025 08:56605 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. jemand der viel verdient profitiert stark davon, jemand der wenig verdient provitiert weniger - ev. sogar gar nicht. Das ist ja generell auch der Nachteil an Steuern. Manche zahlen viel, manche zahlen weniger oder gar nix... ;)

Ist aber egal. Wenn eine Landtagspräsidentin im Landtagswahlkampf Steuermindereinnahmen (v.a.) des Bundes und (ein wenig) der Kommunen als "geniale Idee" verkauft, kommt da eh nix bei raus außer vielleicht in den nächsten Tagen ein paar zustimmende Pressemeldungen der Karnevalisten, Kaninchenzüchter und Klimaretter mit den unverzichtbaren Hinweisen, dass ihr Engagement ja auch systemrelevantes Ehrenamt ist. Mehr aber auch nicht.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890601
Datum06.06.2025 09:16   680 x gelesen
Es stimmt, dass Steuererleichterungen wie der angedachte Abzug von 3.000 bis 4.000 vom Bruttoeinkommen kurzfristig
Besserverdienende stärker entlasten. Aber:

Perfekte Gerechtigkeit gibt es nie und wird es auch nie geben.
Fast jede staatliche Förderung ist in irgendeiner Form asymmetrisch.
Soll man deshalb gar nichts mehr fördern? Das wäre Stillstand.
Ziel muss sein, mehr Engagement zu ermöglichen auch wenn nicht jeder sofort gleich profitiert.

Auch der Student wird später verdienen.
Der heutige Angriffstruppführer im Ehrenamt ist vielleicht in 5 Jahren Ingenieur, Lehrer oder Manager
und profitiert dann ebenfalls.
Das Modell ermutigt langfristig zur Kontinuität im Ehrenamt. Man muss nicht alles sofort auszahlen
manchmal lohnt es sich auch langfristig.

Das Ehrenamt an sich wird aufgewertet.
Wenn das Ehrenamt systematisch steuerlich anerkannt wird, bekommt es gesellschaftlich mehr Gewicht.
Das nützt allen, auch denen, die aktuell keinen Steuervorteil haben z.B. bei Bewerbungen, gesellschaftlichem Ansehen oder politischen Entscheidungen.

Besser als nichts.
Besserverdiener machen heute schon viel Ehrenamt.
Wenn sie dafür einen kleinen Ausgleich bekommen, bleiben sie vielleicht länger dabei.
Und das hält Strukturen wie Feuerwehr, THW, Sanitätsdienste und Vereine am Leben auch zugunsten derjenigen,
die heute nichts davon haben.

Natürlich ist es sinnvoll, das System noch gerechter zu gestalten, etwa durch kombinierte Modelle (Pauschale + Steuerbonus).
Aber zu sagen, dass ein Vorschlag schlecht sei, nur weil nicht alle gleich viel davon haben, bremst auch die, die etwas bewegen wollen.

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz890602
Datum06.06.2025 16:02552 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Geschrieben von Jürgen M." jemand der viel verdient profitiert stark davon, jemand der wenig verdient provitiert weniger - ev. sogar gar nicht. "

Das ist ja generell auch der Nachteil an Steuern. Manche zahlen viel, manche zahlen weniger oder gar nix... ;)


Ich warte nur darauf, dass daraus dann FW-intern eine hochkomplizierte Berechnung wird um die Wertigkeit der Zeit des Einzelnen in der Feuerwehr noch zu berücksichtigen.
Denn der einfache FW-Mann, der grad mit Müh und Not seine 40h erreicht, nie bei Einsätzen dabei ist, am Wochenende des Tags der offenen Tür sich ganz abgemeldet hat, der soll genauso viel ansetzen können wie der Wehrführer der in Personalunion auch noch Kreisausbilder/Leiter Arbeitskreis Gefährdungsbeurteilung und Mitglied im Steuerungskreis Entwicklung der Feuerwehr VG ist?
Das kann ja nicht gerecht sein, daher muss hier ein "Engagementfaktor" berechnet werden, den die VG-Sachbearbeitung dann an das Finanzamt zu übermitteln hat - bis zum 31.03. des Jahres damit das Mitglied das dann bei der Steuererklärung ansetzen kann.
Am Besten wird dafür noch eine Verwaltungsvorschrift etabliert mit genügend Freiraum für örtliche Belange, sodass von VG zu VG es natürlich unterschiedliche Berechnungsmodelle gibt. Denn der Wehrleiter der 6 Einheiten VG kann ja gar nicht so viel arbeiten wie der einer 35 Dörfer VG.

Am Besten sollte der Städte- und Gemeindebund hier mal einen Arbeitskreis bilden und eine Uni mit der Erstellung eines Konzeptes beauftragen.
Und spätestens wenn dann noch die Gleichstellungsbeauftrage einen Sonder-Faktor für Frauen in der Feuerwehr fordert, werden wir wissen, wie einfach doch die Zeit vor einer gesonderten Steuerentlastung war.

SCNR,
Bjorn

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern890603
Datum07.06.2025 11:16392 x gelesen
Hallo,
die Welt hat sich schon weiter gedreht.
In erster Linie ist das ein Vorgehen, um nach außen zu signalisieren, dass man dem Ehrenamt etwas Gutes tut. In der praktischen Umsetzung ist es irrelevant. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich privates Geld in mein Hobby BOS-Ehrenamt stecke. Das ist meine Entscheidung!

Was ich allerdings richtig dreist finde, ist, dass ich jetzt meine Steuernummer angeben muss, damit die Aufwandsentschädigungen steuerlich als Einkommen erfasst werden können. Am Ende ist es linke Tasche, rechte Tasche!
Offensichtlich geht man davon aus, dass man, wenn man aktiv im Ehrenamt tätig ist, auch entsprechende Einnahmen hat. Weil man ja so viel Zeit hat, dass man entsprechende Posten in ganz vielen Vereinen bekleidet und damit ein regelrechtes Einkommen erzielt.
Ich kann mir das nur so erklären, dass ein Politiker im Bundestag neben seinen Abgeordnetenbezügen noch die diversen Aufsichtsratsposten bekleidet und dort den einen oder anderen Euro mitnimmt. Das wird dann auf das gemeine Wahlvolk projiziert und hier sieht man eine Quelle für zusätzliche Steuereinnahmen.
Absurd!
Mehr als bürokratischen Aufwand erzeugt das nicht. Das ich mich bei der Steuererklärung mit so einem Sch... beschäftigen muss. Das ist weit weg vom Bierdeckel und von der Lebenswirklichkeit, wenn es um eine Fahrgelderstattung von 120 geht.
Egal, was sie machen es kommt nicht an und wird nicht zur Stärkung des Ehrenamts beitragen. Der eine oder andere hat vielleicht einen Mitnahmeeffekt. Das sei denjenigen gegönnt.

Um die Verwaltung muss man sich keine Gedanken machen. Die Regeln das schon und finden eine Lösung mit einem passenden Formular in dreifacher Ausfertigung und Ablage!

Gruß
Dirk

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890604
Datum07.06.2025 12:29442 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.Was ich allerdings richtig dreist finde, ist, dass ich jetzt meine Steuernummer angeben muss, damit die Aufwandsentschädigungen steuerlich als Einkommen erfasst werden können.

Naja, das liegt halt daran, dass eine Aufwandsentschädigung nunmal auch ein Einkommen ist!

Und doch, es gibt diverse Posten und Personen, die locker über den Freibeträgen liegen. Und na klar muss dann das Einkommen oberhalb des Freibetrages entsprechend versteuert werden.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg890605
Datum08.06.2025 11:22317 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Robin B.Naja, das liegt halt daran, dass eine Aufwandsentschädigung nunmal auch ein Einkommen ist!
was man aber ändern könnte ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDirk8 S.8, Lindau / Bayern890609
Datum08.06.2025 14:00319 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Robin B.Naja, das liegt halt daran, dass eine Aufwandsentschädigung nunmal auch ein Einkommen ist!
Soweit würde ich es ja verstehen.
Dann will ich auch die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen. Da kommt, wie geschrieben der Spruch, dass es keine beruflich veranlassten Aufwendungen sind. Was denn nun?!
Und in vielen Fällen sind es ja auch Zahlung, die aufgrund der Diensttätigkeit anfallen und abgerechnet werden. Z.B: wenn man mit seinem eigenen Auto zum Lehrgang fährt und dann das "Trinkgeld" bekommt.

Gesellschaftlich. Bringt das außer Verwaltungsaufwand nicht viel.
Oder glaubte der damalige Finanzminister oder einer aus dem Ministerium daran, dass damit die Löcher in der Staatskasse gestopft werden können. Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Aber das kommt dabei raus, wenn man jeden Parteigänger ins Ministerium holt und die beschäftigt werden wollen. Bei mir im Geschäft heißt es dann, "wenn Dumme fleißig werden". Passierschein A38...
Das hätte man auch pragmatischer lösen können, ohne die Steuergerechtigtkeit zu gefährden.

Gruß
Dirk

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg890611
Datum08.06.2025 14:38303 x gelesen
Nur weil im THW die Aufwandsentschädigung sehr gering ausfallen, heißt das nicht, dass es überall so ist, wo anders sind die durchaus höher.

Einnahmen müssen nicht immer beruflich sein, wie in dem Fall.

Es war auch schon immer Angabepflichtig, es hat sich nur geändert, dass das THW das jetzt aktiv melden muss. Die meisten THW liegen weit unter den Grenzen (außer wenn sie noch andere Ehrenämter haben)

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AutorRobi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen890622
Datum08.06.2025 20:41370 x gelesen
Geschrieben von Dirk S.Soweit würde ich es ja verstehen.
Dann will ich auch die Aufwendungen dafür von der Steuer absetzen. Da kommt, wie geschrieben der Spruch, dass es keine beruflich veranlassten Aufwendungen sind. Was denn nun?!


Das kannst du doch auch, diese werden aber nicht über die normalen Werbungskosten aus deinem Hauptberuf abgerechnet.

Nehmen wir als Beispiel den Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig. Dieser erhält entsprechend der aktuellen Satzung 380 Euro monatlich an Aufwandsentschädigung. Macht also jährlich 4.560 Euro.
Jetzt hat man die Möglichkeit von zwei möglichkeiten:
1. Die Aufwendungen übersteigen den Wert der Ehrenamtspauschale nicht (aktuell 840 Euro/a), somit kannst du pauschal 840 Euro abrechnen und erhälst somit steuerrechtlich 3.720 Euro Einkommen.
2. Deine Aufwendungen übersteigen den Wert der Ehrenamtspauschale; also du hast z.B. Aufwendungen von 2400 Euro, so kannst du diese vollständig anrechnen: Du hast 2.160 Euro steuerliches Einkommen.

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 24.02.2018 21:10 Stef7fen7 W.7, Elmstein Aufwandsentschädigungen - Übungsleiterpauschalen - Steuerfreibeträge: Feuerwehr & e.V.
 21.12.2020 08:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.12.2020 15:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.12.2020 15:44 Dani7el 7G., Überherrn
 03.03.2021 21:44 Dirk7 S.7, Lindau
 06.06.2025 06:19 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 06.06.2025 07:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.06.2025 08:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 06.06.2025 16:02 Bjor7n R7., Mommenheim
 07.06.2025 11:16 Dirk7 S.7, Lindau
 07.06.2025 12:29 Robi7n B7., Braunschweig
 08.06.2025 11:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.06.2025 14:00 Dirk7 S.7, Lindau
 08.06.2025 14:38 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 08.06.2025 20:41 Robi7n B7., Braunschweig
 06.06.2025 09:16 Mark7us 7G., Kochel am See
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