Thema | Kostenersatz in Baden-Württemberg, Neuregelung § 34 FwG bzw. VoKeFw | 4 Beträge |
Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 827601 |
Datum | 13.02.2017 09:45 | 2369 x gelesen |
2015 wurden die Regelungen zum Kostenersatz im FwG BaWü geändert, Anfang 2016 wurde durch das Innenministerium eine Rechtsverordnung erlassen, mit der pauschale Stundensätze für die Fahrzeuge festgelegt wurden. Ich sehe darin eine deutliche Vereinfachung für die Verwaltungen, rechtssicher und ohne großen Aufwand angemessenen Kostenersatz geltend zu machen, gerade im Hinblick auf den unsäglichen Taschenrechnerfetischismus den Wir-machens-einfach-RLP in dieser Sache auslebt.
Wie sind die Erfahrungen in BaWü mit der Neuregelung? Gibt/gab es kritische Stimmen zur Rechtssicherheit der dortigen Neuregelung, sowohl zur vereinfachten Rechnung des § 34 Abs. 7 wie auch zum Erlass der VoKeFw?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 827617 |
Datum | 13.02.2017 22:26 | 927 x gelesen |
Geschrieben von Sebastian K.Wie sind die Erfahrungen in BaWü mit der Neuregelung? Gibt/gab es kritische Stimmen zur Rechtssicherheit der dortigen Neuregelung, sowohl zur vereinfachten Rechnung des § 34 Abs. 7 wie auch zum Erlass der VoKeFw?
Grundsätzlich läuft das nach meiner Wahrnehmung gut, die teilweise deutlich gestiegenen Kostensätze führen aber durchaus zu Nachfragen. Gerade bei häufigen und vergleichbaren Einsätzen wie BMA.
Gruß, Stefan
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Autor | Stef8fen8 M.8, Siegelsbach / Baden Württemberg | 827641 |
Datum | 14.02.2017 16:43 | 662 x gelesen |
was mir aufgefallen ist die meisten FWs haben keine Pauschale mehr bei BMA Einsätzeno der täuscht mein Eindruck ?  Beitrag bewerten
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 890648 |
Datum | 11.06.2025 22:04 | 439 x gelesen |
Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Nachdem man in RLP dann in 2020 auch die Möglichkeit einer Rechtsverordnung über pauschalen Kostenersatz für Fahrzeuge im Gesetz geschaffen hatte, wird diese morgen, nur läppische 4,5 Jahre später (währenddessen diverse Kommunen teilweise schon Stellen(anteile) geschaffen hatten, um die bis dato notwendigen Satzungsänderungen und Kalkulationen zu bearbeiten), in Kraft treten. Ich nehme an, man hat besonders gründlich kalkuliert.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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