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ThemaBMA-Alarme - war: Frust bei Feuerwehr: ...12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW890723
Datum25.06.2025 11:321685 x gelesen
Hallo zusammen,
ich kann den Frust verstehen, wegen Lappalien gerufen zu werden, hier rufen aber Menschen an, mit denen man am Telefon sprechen und die Sachlage ggfs. klären und diesen dann auch sagen kann, dass der Einsatz kostenpflichtig wird, wenn kein Notfall vorliegt.

Für mich viel ärgerlicher sind die Alarmierungen durch BMA (bei uns mittlerweile 60-80/a). Sicherlich viele bestimmungsgemäße Auslösungen, die aber trotzdem keinen Brand detektieren, sondern eine Staubentwicklung in einem Entsorgungsbetrieb, oder bei Reinigungsarbeiten, oder ausgelöst durch eine Vernebelungsanlage (in Banken) Wasserdampf beim Kochen usw. usw.. Hierfür müssten meines Erachtens Lösungen (schnellstmögliche, z.B. Austausch Rauchmelder gegen Mehrkriterienmelder, Wärmemelder usw.) gefunden werden, damit ein Alarmieren und Ausrücken von FW-Kräften verhindert wird. Leider ist zu beobachten, dass bei bestimmten Alarmstichworten die Anzahl der Kräfte deutlich abnimmt.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg890725
Datum25.06.2025 11:581038 x gelesen
Hier muss man sich auf Fragen was muss zwingend direkt aufgeschaltet sein und die FW sofort ausrücken.

Ich denke über Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. Muss man nicht diskutieren.

Aber warum müssen Industrieunternehmen direkt aufgeschaltet werden und sofort ausgerückt werden? Wegen mir z.b. Zeitgesteuert wenn am Wochenende keiner da ist geht es direkt zu FW unter der Woche wird der Hausalarm ausgelöst und falls es tatsächlich brennt die FW alarmiert oder ähnliches.

Spätestens wenn ein Wachschutz vorhanden ist kann der einen Alarm erstmal prüfen.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg890726
Datum25.06.2025 12:18983 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Tobias H.

Aber warum müssen Industrieunternehmen direkt aufgeschaltet werden und sofort ausgerückt werden? Wegen mir z.b. Zeitgesteuert wenn am Wochenende keiner da ist geht es direkt zu FW unter der Woche wird der Hausalarm ausgelöst und falls es tatsächlich brennt die FW alarmiert oder ähnliches.

Spätestens wenn ein Wachschutz vorhanden ist kann der einen Alarm erstmal prüfen.



Das wird in verschiedenen Formen ( z.B. Zeitfenster ) durchaus bei BMAs praktiziert. Könnte aber doch noch optimieren.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW890763
Datum27.06.2025 14:27808 x gelesen
Hallo Tobias,

Geschrieben von ---Tobias--- Hier muss man sich auf Fragen was muss zwingend direkt aufgeschaltet sein und die FW sofort ausrücken.
Tja, wer muss sich das Fragen?

Leider werden BMAs auch immer mal wieder in Wohngebäuden (nach Umbauten/-nutzung) gefordert. Und da achten dann die Bewohner leider immer weniger darauf, dass Rauchentwicklungen durch Kochen vermieden wird.

Auch gerne Quelle von "Fehlalarmen", Schwimmbad/Sporthalle, heißes Duschen oder übermäßiger Gebrauch (auch mal absichtlich) von Deosprays. Des weiteren Reinigungsarbeiten mit Hochdruckreinigern.

Die Liste der Alarmierungsgründe, die ich in den letzten 30 Jahren (42 Dienstjahre, aber anfangs gab es kaum BMAs) erlebt habe ist lang und gefühlt war es in 80% der Fälle menschliches Versagen, weil schlecht geplant - Rauchmelder im Schnellimbiss eines Einkaufszentrum, Rauchmelder über einem Konvektomaten in einem Hotelbetrieb usw. - oder den Verursachern war es egal, was sie da gerade taten (siehe Deo gebrauch).

Aber auf diese o.g. Gegebenheiten müssten ja die Planer von BMAs achten, hier vermisse ich aber oft den Willen/oder das Können.
Und wenn die Anlage einmal abgenommen ist, wird es schwierig nachträgliche (oft teure) Änderungen, dem Betreiber aufs Auge zu drücken. An diesem Punkt muss eine klare (Gesetzgebung) Regelung erfolgen.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW890815
Datum02.07.2025 18:35769 x gelesen
BMA Einsätze kann man abrechnen. Auf Dauer ist die regelmäßige Wartung billiger als der FF Einsatz. Hatten wir alles schon.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW890859
Datum09.07.2025 14:32726 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.BMA Einsätze kann man abrechnen.
Das macht unsere Ordnungsbehörde auch, scheint aber nicht immer zu fruchten, bzw. der Ein oder Andere hat eine besonders hohe Leidensbreitschaft.

Das gepaart mit über 70 BMA in unserem Einsatzgebiet führt zu vielen nicht notwendigen Alarmierungen/Frust.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890861
Datum09.07.2025 15:07680 x gelesen
Servus,

leider haben die meisten Kommunen nicht den Arsch in der Hose, um hier entsprechende Gebühren anzupassen,
bzw. so hoch anzusetzen, daß einem die Augen bluten..
So werden leider die meisten Wehren weiter auf schlecht oder gar nicht gewartete BMA´s fahren.

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen890862
Datum09.07.2025 18:00572 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus G.leider haben die meisten Kommunen nicht den Arsch in der Hose, um hier entsprechende Gebühren anzupassen,
bzw. so hoch anzusetzen, daß einem die Augen bluten..


... derartigem steht die Rechtslage entgegen. Die Gebühren für einen gebührenpflichtigen Einsatz dürfen keine "Strafe" sein, sondern "lediglich" Erstattung der kommunalen Aufwendungen.

Gruß
Gerhard

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW890863
Datum09.07.2025 18:05586 x gelesen
Geschrieben von Markus G. leider haben die meisten Kommunen nicht den Arsch in der Hose, um hier entsprechende Gebühren anzupassen,
bzw. so hoch anzusetzen, daß einem die Augen bluten..

Das ist ja auch kein Wunschkonzert, die Gebührenordnung muss einer gerichtlichen Überprüfung schon standhalten, denn einige Versicherungen lassen es auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen, wenn sie denken, dass sie abgezogen werden. Auch muss der Kräfteansatz stimmen, am Besten wenn es in einem Brandschutzbedarfsplan festgelegt wurde. Also einfach 1.000 für eine DLK/Std. ansetzen ist nicht, genauso 3 Löschzuge zu einer BMA alarmieren, wo einer ausreichend wäre.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890865
Datum10.07.2025 07:48534 x gelesen
Servus,

von Wunschkonszert redet ja keiner.
Allerdings, schaut eine Kommune auf die andere.
Keiner möchte sich einen Schuh anziehen.
Die Gebühren werden mMn. nie wirklich berechnet, sondern nur bei anderen abgeschaut, mit dem Vermerk, daß das alles so machen.
Ergo wird sich hier nie etwas ändern.


Art. 28
Ersatz von Kosten
(1) 1Die Gemeinden können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Ersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1 und 2) oder durch Einsätze hilfeleistender Werkfeuerwehren (Art. 15 Abs. 7) entstanden sind; von der Festsetzung der Kosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn sie notwendig für eine Veranstaltung anfallen, die ehrenamtlich für das Gemeinwohl durchgeführt wird. 2Der Anspruch wird durch Leistungsbescheid geltend gemacht. 3Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

(3) Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet,

3. wer in den Fällen des Abs. 2 Nr. 5 die Feuerwehr vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch alarmiert hat oder eine private Brandmeldeanlage, die einen Falschalarm ausgelöst hat, betreibt,


(4) Die Gemeinden können Pauschalsätze für den Ersatz der Kosten bei der Erfüllung von Aufgaben nach Art. 4 durch Satzung festlegen;
Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes gelten entsprechend.
Bei der Erfüllung von Pflichtaufgaben nach Art. 4 Abs. 1 und 2 ist eine Eigenbeteiligung der Gemeinden an den Vorhaltekosten vorzusehen, die die Vorteile für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigt. Ansprüche nach Bürgerlichem Recht bleiben unberührt.

8 KaG
Die Gebühr muss kostendeckend sein also die erledigten Auslagen inklusive Ermittlung und Verwaltung abbilden und darf bei verpflichtender Nutzung nicht über die realen Kosten hinausgehen .

Wie vor, die Kosten ermmittelt keiner, weil das mMn. politisch nicht gewollt ist.
Wenn eine DL mittlerweile 1Mio kostet, ein LF 660`Öcken, wäre die Summe für eine Stunde Einsatz utopisch.
Ergo: Keiner hat den Arsch in der Hose.......


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen890866
Datum10.07.2025 09:07521 x gelesen
Hallo Markus,

ich glaube du machst dir das etwas zu einfach. Klar wird das Thema Gebührenbescheide und Gebührensatzung in vielen Kommunen steifmütterlich behandelt. Wie die Vorredner schon gesagt haben, muss man sich am Recht orientieren. Das Land Hessen hat z.B. eine Mustergebührensatzung. Diese wird regelmäßig überprüft und erneuert und gibt den rechtlichen Rahmen gut vor.

Es gibt sogar eine Berechnungshilfe:

Beispiel Gebührenhöhe einer Drehleiter
1. Die Jahresgesamtkosten einer für diese Stadt typischen Drehleiter betragen 98.140,67,91 Euro.
Diese Aufwendungen setzen sich aus den zurechenbaren Gebäudekosten, der Abschreibung des
Fahrzeugs, der angemessenen Eigenkapitalverzinsung und den Wartungskosten zusammen.
2. Da die Zahl der Einsätze bei einer Drehleiter in dieser Stadt bei unter 142,44 Einsätzen liegt, wird
mit dem Teiler 142,88 gerechnet. Somit errechnen sich Stundenkosten in Höhe von 689,00 Euro
je Stunde.
3. Von diesen 689,00 Euro je Stunde sind 20 Prozent in Abzug zu bringen, da berücksichtigt werden
muss, dass die Kommune dazu verpflichtet ist, die Drehleiter vorzuhalten und diese auch Kosten
verursachen würde, wenn kein Einsatz erfolgt. Somit betragen die korrigierten Aufwendungen pro
Einsatzstunde 551,20 Euro.
4. Der errechnete Wert birgt die Gefahr, dass die abschreckende Gebührenhöhe die Bereitschaft,
einen Brand zu melden, verringert. Daher erscheint eine Korrektur geboten. Eine Gebührenhöhe
von 75,00 Euro je 15 Minuten hat sich als angemessen erwiesen.

Wenn ich dann für einen BMA-Fehlalarm 30 Minuten annehme, also 2x 15 Minuten, dann kostet die DLK 150,00 . Dazu dann 45 für eine ELW 1 und 140 für ein HLF 20 + Personalkosten von 180 = 515 . Das kann man dann pauschalisieren und 550 machen.

Wenn die BMA laut Landesvorgaben mit einem LZ beschickt werden muss, dann werden es 650 spitz, also vermutlich auch 650 pauschal.

Mustergebührenordnung Hessen

Wie es in Bayern ist, weiß ich nicht, wird aber ähnlich sein. Aber viele Gemeinden haben auch jahrelang viel zu hoch abgerechnet, weil eben nur die Beschaffungskosten runtergebrochen wurden und dann je angefangene Stunde gerechnet wurde.

Da muss in der Verwaltung eben jemand sitzen der Ahnung hat und sich dem Thema annehmen.

Gruß Oliver

+++ Melden macht frei und belastet andere! +++

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern890868
Datum10.07.2025 10:19595 x gelesen
Hallo Oliver,

Ja, du hast wahrscheinlich recht, dass ich es mir in vielen Bereichen einfach mache. Das liegt vor allem daran,
dass ich keinerlei Lust mehr habe, mir ständig anhören zu müssen:
Es geht nicht, weil dies, es geht nicht, weil das.
Diesen ganzen bürokratische Wahnsinn durchblickt eigentlich keiner mehr
Viele Kommunen scheuen sich zudem, das Thema überhaupt anzugehen,
oft aus Mangel an Personal oder Fachkenntnis oder schlicht aus Angst vor Diskussionen.
Statt sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, wird dann irgendeine Mustersatzung übernommen, ohne zu hinterfragen,
wie sie zustande gekommen ist oder auf welcher Kalkulation sie basiert.
So wird so getan, als wäre das verbindlich, obwohl es nur eine unverbindliche Empfehlung ist.

Deswegen auch mein Kommentar: Es fehlt oft schlicht der Mut, Verantwortung zu übernehmen und Dinge sauber aufzuarbeiten.
Stattdessen heißt es: Wir haben kein Personal, wir kennen uns nicht aus, wir wissen eigentlich gar nicht, worum es geht, und rechnen kann bei uns auch keiner.

Genau das ist aus meiner Sicht das eigentliche Problem.

Du hast angeführt, dass die Gefahr besteht, eine zu hohe Gebührenhöhe könnte die Bereitschaft, einen Brand zu melden, verringern
und dass deshalb eine Korrektur geboten sei.

Das kann ich so in keiner Weise nachvollziehen. Auf der einen Seite beklagen wir uns doch permanent über eine Vollkasko-Mentalität,
bei der jeder wegen jeder Kleinigkeit anruft, weil er keinerlei Verantwortung übernehmen möchte.
Auf der anderen Seite wird dann argumentiert, man müsse die Gebühren künstlich niedrig halten, damit überhaupt noch jemand etwas meldet.

Ich finde, wenn wir weniger Fehlalarme und unnötige Einsätze wollen, ist es gerade sinnvoll, durch angemessene Kostenbewertung ein Stück weit Verantwortung einzufordern.
Das hat nichts mit Abschreckung bei echten Notfällen zu tun, sondern mit dem Anspruch, dass man sich vorher überlegt, ob ein Anruf gerechtfertigt ist.

Vielen Dank jedenfalls für deine Berechnung die werde ich mir in Ruhe im Detail anschauen.


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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 25.06.2025 10:57 Jürg7en 7M., Weinstadt Frust bei Feuerwehr: Wir sind keine nützlichen Idioten für Einzelne
 25.06.2025 11:32 Mark7us 7B., Gummersbach
 25.06.2025 11:58 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 25.06.2025 12:18 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 27.06.2025 14:27 Mark7us 7B., Gummersbach
 02.07.2025 18:35 Thom7as 7E., Nettetal
 09.07.2025 14:32 Mark7us 7B., Gummersbach
 09.07.2025 15:07 Mark7us 7G., Kochel am See
 09.07.2025 18:00 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 09.07.2025 18:05 Mark7us 7B., Gummersbach
 10.07.2025 07:48 Mark7us 7G., Kochel am See
 10.07.2025 09:07 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 10.07.2025 10:19 Mark7us 7G., Kochel am See
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