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| Thema | BaWü: Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben | 7 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 891940 | |||
| Datum | 04.12.2025 18:02 | 1210 x gelesen | |||
| hallo, Altersgrenze bei Feuerwehr wird nicht angehoben Die FDP-Landtagsfraktion ist mit ihrer Reform des Feuerwehrgesetzes gescheitert. Matthias Miller (CDU) kündigte eine größere Überarbeitung durch das Innenministerium an. Klaus Ranger (SPD) warnte "vor einem Schnellschuss", Dennis Klecker (AfD) forderte die Beibehaltung der Einsatzbereitschaft gesunder Feuerwehrkräfte und Nico Weinmann (FDP) will das Vorhaben in der neuen Legislatur erneut aufgreifen. Im Grunde schon richtig: Nachwuchs gewinnen wir nicht durch die Anhebung der Altersgrenze um zwei Jahre, warnte Klaus Ranger (SPD) ebenfalls vor einem Schnellschuss mit Anhebung der Altersgrenze würde wir erfahrene Einsatzkräfte länger halten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 891941 | |||
| Datum | 04.12.2025 22:28 | 661 x gelesen | |||
| Ich denke, das muss man doch nicht unnötig kompliziert machen, so lange es um ehrenamtliche Kräfte geht (im Hauptamt ist das natürlich eine ganz andere Fragestellung). Hier in NRW zum Beispiel hat man keine zahlenmäßig benannte Altersgrenze festgelegt, sondern übernimmt für das reguläre Ausscheiden aus der Einsatzabteilung einfach das reguläre Renteneintrittsalter nach dem SGB VI. Wenn man dann noch an einem "freiwilligen" Übertritt in die Ehrenabteilung aus gesundheitlichen Gründen (*) keine größeren Hürden in den Weg stellt, sollte doch für die Praxis alles geregelt sein. (*) Wenn jemand erstmal über 50 ist und vielleicht 20 oder 30 Jahre aktiven Einsatzdienst hinter sich hat, dann sollte er durch eigene Erklärung seine gesundheitliche nicht-mehr-Eignung ausreichend belegen können, ohne erst noch ärztliche Zeugnisse vorlegen zu müssen. | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 891942 | |||
| Datum | 05.12.2025 07:46 | 554 x gelesen | |||
| Guten Morgähn, ich habs ehrlich gesagt wieder einmal nicht ganz verstanden, was dieser ganze politische Schnickschnack zur Altersgrenze eigentlich soll. Die Realität ist doch ganz einfach: 1. Auf die jungen Leute kannst du nicht blind zählen. Der Nachwuchs wird weniger, der Aufwand wird mehr, und viele haben weder Zeit noch Lust, sich dauerhaft zu binden. Das ist kein Vorwurf, das ist einfach die Lage 2025. 2. Wenn ältere Kameradinnen und Kameraden gesund sind und Bock haben, warum sollen sie dann künstlich ausgebremst werden? Lass die Leute doch selbst entscheiden, ob sie sich noch fit fühlen. Es gibt 55-Jährige, die fitter sind als mancher 30-Jährige, und die bringen obendrein 2030 Jahre Erfahrung mit. Diese Erfahrung wächst nicht auf Bäumen. 3. Die Einsatzanforderungen sind überall unterschiedlich. Es ist ein Unterschied, ob eine Wehr 15 Einsätze im Jahr fährt oder 150. Man kann nicht mit einer einzigen Zahl über alle drüberbügeln. Deshalb sollte es keine starre Altersgrenze geben, sondern eine Mischung aus persönlicher Selbsteinschätzung und einer realistischen Betrachtung des Einsatzgeschehens vor Ort. Unterm Strich: Warum macht man es künstlich kompliziert, wenn die einfachste Lösung auf der Hand liegt? Selbsteinschätzung + gesunder Menschenverstand + Ortskenntnis = fertig. Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891943 | |||
| Datum | 05.12.2025 08:41 | 530 x gelesen | |||
| Guten Morgen Geschrieben von Jürgen M. mit Anhebung der Altersgrenze würde wir erfahrene Einsatzkräfte länger halten. Die Beendigung des Feuerwehrdienstes mit 65 Jahren gem.§ 13 FwG des FwG-BaWü bedeutet nicht zwangsläufig, dass der FW-Angehörige keinen Feuerwehrdienst mehr leisten darf. Nach § 14 Abs. 2 können d.ie Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. Da gibt es schon einen gewissen Spielraum, wie der aussehen kann zeigt beispielsweise die Broschüre " 65+ - Senioneren aktiv in unseren Feuerwehren ". ( Bei diesem Einsatz jüngst wurde ich -Jahrgang 1952- von unserer FF benachrichtigt, fuhr zum FW-Haus und half dort u.a. Verpflegung zu richten). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 891944 | |||
| Datum | 05.12.2025 08:53 | 553 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Henning K. Hier in NRW zum Beispiel hat man keine zahlenmäßig benannte Altersgrenze festgelegt, sondern übernimmt für das reguläre Ausscheiden aus der Einsatzabteilung einfach das reguläre Renteneintrittsalter nach dem SGB VI. Das macht durchaus Sinn; warum soll ein 66-Jähriger der noch als Berufskraftfahrer arbeiten darf/muß, bei seiner FF kein FW-Fahrzeug mehr fahren dürfen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, Salzhausen / Niedersachsen | 891946 | |||
| Datum | 05.12.2025 14:29 | 446 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das macht durchaus Sinn; warum soll ein 66-Jähriger der noch als Berufskraftfahrer arbeiten darf/muß, bei seiner FF kein FW-Fahrzeug mehr fahren dürfen ? Weil sonst so auffällt, dass BF Beamte mit 60 bzw. 62 Jahren in Pension gehen, der Notfallsanitäter oder Dachdecker aber erst mit 67 Rente bekommt? | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 891952 | |||
| Datum | 06.12.2025 12:57 | 365 x gelesen | |||
| Mahlzeit, Geschrieben von Ingo z.
Wenn die Dachdecker überhaupt so lange durchhalten..... Und wir haben natürlich keine Schichten abzuarbeiten, weil das als Argument immer angeführt wird. Warüber ich pers. nur lachen kann. Aaaaber Augen auf bei der Berufswahl sag ich da immer..... Kann ja nicht jeder Dachdecker werden ;-) Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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