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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | EuGH - Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Feli8x R8., Markkleeberg / | 336617 | ||
Datum | 25.04.2006 14:11 MSG-Nr: [ 336617 ] | 10836 x gelesen | ||
Du hast sicherlich zum Teil Recht, aber bedenke deine Funktion und deinen Beamtenstatus ! In der freien Marktwirtschaft sind solche Arbeitszeiten keine seltenheit ! Außerdem weist du jeden Morgen du kannst und darfst wieder zur Arbeit gehen . Du hast einen gesicherten Beruf und wenn dir die Arbeitszeiten nicht passen dann hör auf. Ich würde sofort deinen Beruf machen ! | ||||
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