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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEuGH - Urteil23 Beiträge
AutorFeli8x R8., Markkleeberg / 336617
Datum25.04.2006 14:11      MSG-Nr: [ 336617 ]10836 x gelesen

Du hast sicherlich zum Teil Recht, aber bedenke deine Funktion und deinen Beamtenstatus ! In der freien Marktwirtschaft sind solche Arbeitszeiten keine seltenheit ! Außerdem weist du jeden Morgen du kannst und darfst wieder zur Arbeit gehen . Du hast einen gesicherten Beruf und wenn dir die Arbeitszeiten nicht passen dann hör auf. Ich würde sofort deinen Beruf machen !


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