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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / | 337852 | ||
Datum | 04.05.2006 12:53 MSG-Nr: [ 337852 ] | 13528 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Comteße wo finde ich Gesetze, Verordnungen, Anweisungen o.ä. im Bezug auf Ölspurbeseitigung im Verkehrsraum Ich glaube, du machst die hier zu viele Gedanken. Die fachgerechte Beseitigung einer Ölspur ist nicht unsere Aufgabe, sondern die des Straßenbaulastträgers (idR Bauhof). Unsere Aufgabe ist lediglich die Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr, die von einer ungesicherten Ölspur ausgehen kann und diese ist im Prinzip schon mit dem Aufstellen von Ölspurschildern erfüllt. Wir gehen folgendermaßen vor: Absichern der Einsatzstelle Aufstreuen von ÖBM Aufstellen von Ölspurschildern Anfordern des Bauhofs zur weiteren (fachgerechten) Beseitigung. Fertig. Ob der Bauhof dann kommt oder nicht (meistens nicht) ist nicht mehr unser Problem. Wir haben unsere Aufgabe (Beseitigung der unmittelbaren Gefahr) bereits durch das Aufstellen der Warnschilder erfüllt. Wer jetzt noch verunglückt wird sich immer die "nicht angepasste Geschwindigkeit" vorhalten lassen müssen. Gruß Peter | ||||
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