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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bildveröffentlichung im Internet - Innenaufnahmen | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / | 339000 | ||
Datum | 13.05.2006 21:36 MSG-Nr: [ 339000 ] | 11374 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Lampert Grundsätzlich gilt Verhältnismäßigkeit! Ich dachte eigentlich, daß Du nach der letzten Diskussion in der Dir ausreichend Leute incl. Jornalisten selbst klar gemacht haben daß das so schlicht falsch ist Deine Lektion gelernt hast... Geschrieben von Thomas Lampert Dann besteht öffentliches Interesse und es kann von begründeten öffentlichen Interesse ausgegangen werden. Sag mal, wills Du es nicht kapieren? Es ist völlig unerheblich, was da wie und wieviel gebrannt hat. Das ist und bleibt die grundgesetzlich geschützt Wohnung unseres unseres "Kunden" zu der wir auf Grund eines Gesetzes Zutritt haben um unsere hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen (und nur dafür). Fotos davon zu veröffentlichen gehört bestimmt nicht zu unseren hoheitlichen Auflagen. Also haben wir da nichts zu zu veröffentlichen, keinem Dritten Zugang zu verschaffen,... Und komme bitte nicht wieder von Deinem obskuren Lehrgang an der LFS rum und komme auch nicht mit irgend welchen halbseidenen und selbstgestrickten juristischen Begründungen. Die haben wir letztes Mal schon vollumfänglich in der Luft zerlegt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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