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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben | 18 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8H., Stuttgart / | 339469 | ||
| Datum | 17.05.2006 23:18 MSG-Nr: [ 339469 ] | 14464 x gelesen | ||
Hallo zusammen,und vor allem hallo Christi@n, im Arbeitsschutzgesetz steht genau drin, dass der Arbeitgeber für den Brandschutz verantwortlich ist, siehe diesen Link: Brandschutz im ArbSchG Im Übrigen nehmen die BG's die gesetzliche Unfallversicherung für alle Beschäfigten war, egal, ob der Arbeitgeber da nun Mitglied ist oder nicht. Siehe hier: BG-Unfallversicherung Und weiter sind BG-Regeln als Konkretisierung der einschlägigen Gesetze geschrieben worden und somit bindend für alle gewerblichen Betriebe! Hier noch der entsprechende Auszug aus der Intenetseite des BG-Hauptverbands: " BG-Regeln (BGR) Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus * staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder * berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften) und/oder * technischen Spezifikationen und/oder * den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit. BG-Regeln dienen einerseits dazu, bestimmte staatliche Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften zu konkretisieren oder zu erläutern; andererseits können sie im Einzelfall auch Lösungen enthalten, die der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dienen." Und somit sind die BG Regeln sehr wohl für jeden (!) gewerblichen Betrieb relevant und verbindlich. Dies ist meine persönliche Meinung zum Thema! | ||||
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