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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Unfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus | 23 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / | 339607 | ||
| Datum | 18.05.2006 18:00 MSG-Nr: [ 339607 ] | 5648 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Hanswerner Kögler Der Einbruch in eine Bank (und sonstiges) bleibt straffrei, wenn man sich dabei und danach nicht erwischen lässt? Der Einbruch in eine Bank ist auch verboten... Der Verstoß gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im Falle eines Einsatzes nach den mir bekannten Auslegungen nicht. Geschrieben von Hanswerner Kögler Was glaubt ihr, wird die Frau in Zukunft für eine Meinung von der FF haben, da sie sicher weiß um was es bei dem Horror ging? Ich schrieb "Vom Einschalten des Gehirns wird man nicht befreit" (zumindest so ähnlich) und stehe auch dazu. Es ist nunmal rechtlich nicht oder nur unter Zweifeln haltbar, dass ich mich hinstelle und sage "Nach StVO habt ihr keine Sonderrechte". Da kommt der erstbeste, der sich in irgendwelchen Foren rumtreibt und haut mir die Aussage um die Ohren. Ich leite Unfallberichte, wie den aktuellen, in der Regel in meiner Wehr weiter, oder hänge sie im Mannschaftsraum auf. Ich stelle mich auch hin und sage "Nach STVO dürft ihr, aber alles im entsprechenden Rahmen" und wer sich verkehrsgefährdend verhält und ich das mitbekomme, bekommt auch eins auf den Deckel. Wo genau hast Du ein Problem mit meinem Verhalten und meinen Aussagen? Ich heiße verkehrsgefährdendes Verhalten im Einsatzfall mitnichten gut. Sollte das in meinem Beitrag so rausgekommen sein, war das wohl unglücklich ausgedrückt. Ich halte aber auch nichts davon, falsche Aussagen zu verbreiten. Glaubwürdiger wird man dadurch nicht. MFG Ingo -- | ||||
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