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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaUnfall auf dem Weg zum Feuerwehrhaus23 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / 339608
Datum18.05.2006 18:08      MSG-Nr: [ 339608 ]5562 x gelesen

Hallo;

Geschrieben von Ingo Horn

Ich schrieb "Vom Einschalten des Gehirns wird man nicht befreit" (zumindest so ähnlich) und stehe auch dazu.

Es ist nunmal rechtlich nicht oder nur unter Zweifeln haltbar, dass ich mich hinstelle und sage "Nach StVO habt ihr keine Sonderrechte". Da kommt der erstbeste, der sich in irgendwelchen Foren rumtreibt und haut mir die Aussage um die Ohren. Ich leite Unfallberichte, wie den aktuellen, in der Regel in meiner Wehr weiter, oder hänge sie im Mannschaftsraum auf. Ich stelle mich auch hin und sage "Nach STVO dürft ihr, aber alles im entsprechenden Rahmen" und wer sich verkehrsgefährdend verhält und ich das mitbekomme, bekommt auch eins auf den Deckel. Wo genau hast Du ein Problem mit meinem Verhalten und meinen Aussagen? Ich heiße verkehrsgefährdendes Verhalten im Einsatzfall mitnichten gut. Sollte das in meinem Beitrag so rausgekommen sein, war das wohl unglücklich ausgedrückt. Ich halte aber auch nichts davon, falsche Aussagen zu verbreiten. Glaubwürdiger wird man dadurch nicht.


Na das klingt doch schon besser ;-) und das mit dem "Gehirn einschalten" habe ich auch nicht überlesen, deshalb: "Einzelnen" ...



Trotzdem hab ich den Eindruck, das mit solchen Ereignissen recht locker umgegangen wird, während bei fehlenden Überhosen schnell gedroht wird, das "A" abzukratzen.

Nun tu ich Zyniker einfach mal die "Überhosen-" gegen die "Verkehrsopfer" (nur durch Feuerwehrs natürlich) aufwiegen ??? wo gabs mehr abzukratzen...

mkg hwk

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