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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | Feuerlöscher in gewerblich genutztem Büro. Welche Vorgaben | 18 Beiträge | ||
| Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / | 339671 | ||
| Datum | 19.05.2006 10:35 MSG-Nr: [ 339671 ] | 14880 x gelesen | ||
Hallo, kaum ist man mal zwei Tage nicht da, brechen hier heiße Diskussionen aus. Jaja, die lieben Regeln. Meine Meinung ist nach wie vor: Mitdenken! Heutzutage will keiner mehr einen Funken Verantwortung übernehmen und beruft sich rein auf schriftlichen Mist, und sei er auch noch so schwachsinnig und überzogen. Und gleich weiter: gesetzlich, regelich, verbändlich, versicherlich, genossenschaftlich, jeder macht seinen eingenen Kuddelmudel und Kauderwelsch. Brandgefahr. Brandentstehungsgefahr. Brandgefährdung. Brandrisiko. Brandlast. Da macht einer einen Betrieb auf oder baut irgendetwas, und schon wird er mit Fachbegriffen bombardiert, die für den jeweiligen Spezialisten gang und gebe sind, aber nicht für den Laien. Und da denken manche Fachleute, je schneller ich den Unwissenden jetzt übern Tisch ziehe, umso heißer wirds ihm und er kauft mehr Löscher. Das kanns doch nicht sein. Mal eine Frage an die anderen "Feuerlöscher-Spezialisten": Was sagt denn die Angabe "Brandgefährdung" überhaupt aus? Dass es eher brennt? Oder dass es mehr brennt? oder dass es eher mehr brennt? Vielleicht auch dass es mehr eher brennt? Und davon soll ich Löschermengen/Ratings ableiten können? Wer hat denn den blödsinnigen Zusammenhang aus diesem Begriff mit der lustigen Tabelle aus der BGR 133 erfunden? Beispiel: Wo ist es denn wahrscheinlicher, dass es schneller, mehr, größer, gefährlicher und überhaupt brennt? 1. Archivraum , 100m². Installation: EINE Lampe habe und ansonsten Akten in Stahlblechschränken gelagert habe? Der Raum liegt im Keller und wird ca. 1 x im Monat für ca. 1 Stunde betreten. Der Raum ist übrigens feuerbeständig abgetrennt, T30 zum Flur. Gemäß BGR 133 vorzuhalten: 18 LE 2. Büro, auch 100 m², 5 Arbeitsplätze, 5 PCs, 1 Plotter, 2 Drucker, Scanner, Beamer, Kaffeemaschine, Microwelle Gemäß BGR 133 vorzuhalten: 9 LE Weshalb habe ich bei 1 ?mittlere Brandgefährdung? und bei 2 ?geringe Brandgefährdung?? Wer/was/wie ist denn da wodurch gefährdet? Beispielergänzung: vier der Archivräume (1) liegen an einem Flur, die Türen dazu liegen 2 nebeneinander, 2 gegenüber davon. Man hat hier also 400 m² Archiv, unterteilt in 4 untereinander feuerbeständig abgetrennte Räume. Wieso, um des heiligen Florians Willen, soll ich dafür 18 Löschmitteleinheiten bereithalten und nicht auch 9 wie für ein Archiv mit 100 m²? Der geneigte Berufsgenosse wird mir wohl dann erklären, dass wenn sich das ?Großfeuer? nach 90 Minuten auf den anderen Raum ausbreitet, ich dort auch nochmal Löschmitteleinheiten brauche. Also warum zur Hölle dann nicht 32 LE? Ich hab ja auch 4 Archive! Zweite Beispielergänzung: Die BGR 133 spricht von einer Ausstattung nach ?Grundfläche?. Für die Oberregler, die immer noch "gesetzliche Vorgaben" brauchen : Was ist denn die "Grundfläche"? Eine Grundfläche nach § 19 BauNVO? Oder Grundfläche nach DIN 277? Welche davon? BGF? NGF? Oder gar KGF? Ein erdgeschossiges Gebäude mit 10m x 10m hat 100 m² Grundfläche. -> 9/18/27 LE Ein 10-geschossiges Gebäude mit 10m x 10m hat immer noch 100 m² Grundfläche -> Also immer noch 9/18/27 LE ??? Das zusammen zeigt IMHO den Un-, Leicht- und Schwachsinn und die Nichtgenerellanwendbarkeit der Vollbrand-BGR 133. Tragbare Feuerlöscher (und ich meine wirklich ?tragbar?, nicht die 12kg-Bomben) sind für ENTSTEHUNGSBRÄNDE !!! Und was ich mit einem 6 L Schaum-Löscher mit 9 bis 10 LE (27A-34A, das sind 2,70 - 3,40 m Normholzstoß!) nicht ausbekomme, das ist doch eh schon ein Fall für die 112er! Und die sind mal rechtzeitig zu verständigen, möglichst vor/parallel zu Bastellösungen. Wenn sich die Berufsgenossen schon um das Wohlergehen der Menschheit kümmern wollen, dann sollen Sie die Selbstgefährdung durch unsinnig überzogene Vorhaltungen ausschließen! (Siehe auch Endloslöscher Wandhydrant Der Laie hat - keine feuerwehrtechnische Grundausbildung mit ?Brennen und Löschen? und ?Gefahren der Einsatzstelle? - keine Schutzkleidung - keinen Atemschutz Also wozu soll ich den Lagerist im Schießer-Feinripp oder die Sekretärin im Mini sinnlos gefährden? Der ?Laienlöscher? bleibt so lange im Raum, bis das Feuer aus ist, oder der überzogene Löschervorrat aufgebraucht ist, auch bei fortentwickelten Bränden. In der Paniksituation wage ich zu bezweifeln, dass er die Gefahr erkennt, bevor es gefährlich wird. Ganz klasse sind da immer 5kg CO2-Löscher vor 4m²-Elektroräumen. Einsatzbericht: Brand und Laie vor eintreffen der Feuerwehr bereits erstickt. Anderes Highlight: 12kg ABC-Pulverlöscher, im Kindergarten in sicheren 1,50m Höhe aufgehängt. Die zierlichen Erzieherinnen hängen dann dran wie die Katz am Pressack! Die Überzogenheit der BGR 133 hat nach meiner Erfahrung den Effekt, dass sich Personen, die Feuerlöscher vorhalten müssen, eher komplett gegen die Vorhaltung von Feuerlöschern wehren und es als unnötigen Zwang sehen. Somit auch mit Kauf, Wartung u.ä. eher zurückhaltend reagieren. Wenn sich die Vorhaltung auf ein begründbares, nachvollziehbares Maß beschränkt, dann sind auch die ?Kunden? gegenüber der Ausstattung mit sinnvollen Feuerlöschern in sinnvoller Anzahl aufgeschlossener. Übrigens: Geschrieben von Stefan Hornung also bei 70m² Büro mit Papier usw. würde ich schon mindestes 2-3 Schaumlöscher á 6 Liter vorsehen, einfach wegen der hohen Brandlast. OK. Und der Selbständige (Oder seine Frau. Oder seine Sekretärin) zieht dann einen nach dem anderen lustig ab. Du rechnest tatsächlich mit einem Vollbrand. Oder mit einer extremen Gehbehinderung des Selbständigen, sodass er den EINEN, für einen ENTSTEHUNGSBRAND ausreichenden Löscher am anderen Ende des Raumes (70 m² = z.B. 8 x 8,75 m, noch ohne Möblierung!) nicht schnell genug erreichen kann, so dass es zu einer schlagartigen Brandausbreitung kommt. (-> jaja, Vollbrand, also etwas, was mit so 2-3 Löscher auch vom Ungelernten locker in den Griff zu bekommen ist) Außerdem: Geschrieben von Stefan Hornung Im übrigen halte ich die BGR 133 nicht unbedingt für zu hochgegriffen - für Grossraumbüros und Hallen passt sie ziemlich gut.Also deshalb auch 2-3 Löscher für ein 70 m²-Großraumbüro in einer Halle? SCNR! Aber jetzt kommts: Geschrieben von Stefan Hornung Kritisch wird es dann, wenn ein grosser Bereich in kleine Räume unterteilt wurde, die nicht miteinander verbunden sind, da kommen bei der Berechnung dann schnell zu viele Löscher heraus. Schnell zu viele Löscher? Hä? Wieso zu viele? Da kommen nicht mehr raus als in der Halle! Du wirst doch wohl nicht jeden Raum einzeln nehmen! Bei kleinzelliger Bauweise mit 10 Büros á 25 m² (evtl. sogar mit feuerhemmender Trennung) nimmst Du hoffentlich nicht jeden Raum mit der Untergrenze der BGR 133, 50 m² an. Damit hat man ganz locker mal die Fläche verdoppelt. Aaaah, ich verstehe! Und natürlich hat man ja dann auch die doppelte Anzahl Löscher verkauft. Clever! Klar, das machen auch die fliegenden Verbrecher, die von Haus zu Haus tingeln und der Oma erklären, dass immer noch überall der "6kg-Heizungsfeuerlöscher" vorgeschrieben ist. Also wenn ein Sachkundiger so rechnet, ist er mit der Kasperklatsche gepudert und müsste nach Aberkennung der Sachkunde-Eignungsprüfung zum Abschuss freigegeben werden! (Natürlich nur mit 12 kg ABC-Pulverlöschern) Geschrieben von Stefan Hornung Ich persönlich würde mir halt die 3 Feuerlöscher kaufen, dann habe ich auf jeden Fall die gesetzlichen und BG-Vorgaben erfüllt. DU darfst Dir gerne die 3 Feuerlöscher kaufen, prüfen lassen, warten lassen, Schaummittel/Lösung/Kartusche austauschen lassen, ... Um auf des Pudels Kern zurückzukommen: welche gesetzlichen Vorgaben hast Du denn dann erfüllt? Grüßla, FP PS: Kleines Sprüchle, hab ich mal irgendwo gehört: Hast Du Minimax im Haus, bricht bei Dir kein Feuer aus. Hast Du Minimax im Keller, brennt der Dachstuhl umso heller. Doch Minimax ist großer Mist, wenn Du nicht zu Hause bist. Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. | ||||
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