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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | ´Verfallsdatum für Führungskräfte´ - war: Funk unter Atemsch | 72 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / | 339774 | ||
| Datum | 19.05.2006 21:00 MSG-Nr: [ 339774 ] | 24216 x gelesen | ||
hallo, für BaWü: im Grunde in jeder Feuerwehr im Feuerwehrgesetzt steht ja das der Kommandant seine Unterführer beruft. Da die Amtszeit eines Komandanten fünf Jahre beträgt könnte man jetzt schon sagen das die "Verfallszeit" der Unterführer (GF + ZF) auch fünf Jahre beträgt. Die Frage ist wie wird das in den Feuerwehren gehandhabt. Bleiben die Führungskräfte automatisch "im Amt" - also in Führungsposition wenn die Amtszeit des Komandanten abgelaufen ist? MkG Jürgen Mayer | ||||
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