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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 347414 | ||
Datum | 06.07.2006 14:39 MSG-Nr: [ 347414 ] | 12698 x gelesen | ||
Hallo Bernhard, tjaaaa wenn man einen Gärtner einstellt und den aber nur als Chauffeur verwendet, ist die Frage, ob da alles so richtig läuft und der noch als Gärtner bezeichnet werden sollte. Man könnte doch auch gleich eine "Freiwillige Serviceeinrichtung Gemeinde xy" einrichten, die können noch die Blumen wässern, Müllkleinbehälter entleeren, Knöllchen schreiben etc.. ;-) Da wären die Einsatzzahlen noch größer. Zugegeben, für manche Feuerwehren sind das die meisten Einsätze, in größeren Gemeinden überfordert das aber die Ehrenamtler und dafür dann BF einzustellen halte ich für den falschen Weg. Mal abgesehen, dass der Gesetzgeber für den Regelfall eine klare Aufgabenverteilung gemacht hat. Gruß Sven | ||||
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