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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kann ich den untersuchenden Arzt (g26.3) vorgeben? | 16 Beiträge | ||
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 349403 | ||
| Datum | 16.07.2006 13:04 MSG-Nr: [ 349403 ] | 11345 x gelesen | ||
Hallo, grundsätzlich kannst Du zu dem Arbeitsmediziner Deines Vertrauens gehen. Der Arbeitsmediziner muss natürlich die Zulassung zur G 26-Untersuchung haben. Die andere Seite ist, ob Dir dann von der Kommune Kostenersatz geleistet wird. Oft bestehen Verträge mit festgelegten (ausgehandelten) Vergütungen und deren verwaltungstechnische Abwicklung. Es kann also durchaus sein, dass Dir die Kommune dann nur die festgelegte Vergütung mit dem Vertragsarzt erstattet oder einen Kostenersatz grundsätzlich ablehnt, da die verwaltungstechnische Abwicklung zu aufwändig wäre. Wenn die Kosten für Dich keine Rolle spielen kannst Du Deine G 26 bei dem zugelassenen Arbeitsmediziner Deines Vertrauens machen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vertragsarzt die Bestätigung eines zugelassenen Kollegen ablehnen würde. Bei den zugelassenen Arbeitsmedizinern gibt es bezüglich der Beurteilungsfähigkeit ja keine Unterschiede, vor allem da es klare Prüfung- und Untersuchungsvorgaben gibt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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