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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Lehrmeinung (?) LFS BW zu PSA / war: UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 1 Beitrag | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 350965 | ||
| Datum | 22.07.2006 15:53 MSG-Nr: [ 350965 ] | 3495 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Also wo bleibt der Spielraum ? Kann es sein, das die UVV nicht konfrom mit der FUK ist? Das der EL vielleicht nach UVV abweichen kann, aber dadurch den Versicherungsschutz seiner Mannschaft aufs Spiel setzt? Wohin schlägt das Pendel der Fürsorgepflicht ? Hitzestau oder fehlender Versicherungsschutz ? Du hast da jetzt das zitiert, was ich zur "Gurtpflicht" rausgesucht hatte. Dein BW-Zitat gibt aber auch nicht wieder, dass z.B. HuPF 1+4 immer zu tragen seien, der "Feuerwehr-Schutzanzug" kann auch HuPF 2+3 sein. Handschuhe und Schutzschuhwerk sind Pflicht, das wird wohl niemand bestreiten wollen. Bliebe noch der Helm, dass ist dann zumindest im BW wohl auch eindeutig. :o) Schreib doch mal die Schule an, wie die das z.B. mit den Feuerwehrschutzhandschuhen bei der Verletztenversorgung oder dem Öffnen von Knoten etc. machen - oder mit dem Feuerwehr-Sicherheitsschutzschuhwerk bei Tauchern und Rettungsschwimmern, oder mit dem Feuerwehrhelm bei der Höhenrettung, oder, oder, oder - für meinen Geschmack ist die von Dir zitierte Stelle etwas allgemein formuliert. ;o) An der LFS BW vertritt man aber angeblich (Posting in einem anderen Forum) auch die Meinung, dass man auf dem Wasser (Boot) in der Regel bzw. grundsätzlich den Schutzhelm zu tragen habe... ?-) mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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