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ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio350972
Datum22.07.2006 16:13      MSG-Nr: [ 350972 ]11121 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenWo und wie kann man die UVV im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben positiv für den FA auslegen?

Sie sollen Unfälle vermeiden und bei Einhaltung tun sie das auch.

Geschrieben von Hubert KohnenWelche UVV's sind überhaupt zu berücksichtigen?

Alle die der zuständige Unfallversicherungsträger erlassen hat.

Geschrieben von Hubert KohnenFalls sich UVV's widersprechen, welche hat dann Vorrang?

Sie widersprechen sich nicht.

Geschrieben von Hubert KohnenWo steht z.B. geschrieben, das eine tragbare Leiter 3 Sprossen über die Brüstung hinausragen muß ?

So explizit nirgendwo.

Geschrieben von Hubert KohnenWo steht, das der Einsatzleiter "Marscherleichterung" anordnen kann?

Nirgendwo.

Geschrieben von Hubert KohnenWie kann ich begründen, das ich bei Ölspuren keinen Helm brauche ?

Gegenfrage: Wo steht, dass ich einen brauche?

Geschrieben von Hubert KohnenWie kann ich begründen, das ich bei Flächenbränden keine HUPF 1 + 4 brauche?

Gegenfrage: Wo steht, dass ich welche brauche?

Geschrieben von Hubert KohnenWie kann ich begründen, das ich in einem Boot keine Feuerwehrsicherheitsgurt brauche ?

Gegenfrage: Wo steht, dass ich einen brauche?

Geschrieben von Hubert KohnenHabe erst kürzlich eine eigentlich gute PPT zum Thema UVV gesehen. Dort wurde erklärt das jedem FA eine 4 teilige Schutzausrüstung (Anzug, Helm, Stiefel, Handschuhe) zur Verfügung zu stellen ist und diese immer zu tragen ist

Vorschriften sind ein Punkt. Was irgendwer da rein interpretiert und in eine .ppt schreibt ein ganz anderer.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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