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RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio350980
Datum22.07.2006 16:48      MSG-Nr: [ 350980 ]11087 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Hubert KohnenBeispiel. Ist die UVV Forsten für den FW Einsatz gültig?

Hat sie dein zuständiger UV-Träger erlassen?

Geschrieben von Hubert KohnenFalls ja, muß ich Feuerwehr- Schutzschuhwerk tragen oder schnittfeste Schuhe nach Forst? Okay, ist kein Widerspruch, aber eine Ergänzung, bzw. ein andere Aussage bezüglich des PSA.

Eben. Also kein Widerspruch.

Geschrieben von Hubert KohnenGibt es nirgends den Zusatz, das der EL anders befehlen kann?

Es gibt einen § 17 (2). Und ich sehe keinen Grund warum der nicht ausreichend sein sollte.

Geschrieben von Hubert KohnenSteht nicht geschrieben, das die Mindestausrüstung (4 Teilig) für jeden FA zur Verfügung gestellt werden muß und auch bei Übung und Einsatz zu tragen ist ?

Nein, steht nicht geschrieben. Es steht lediglich geschrieben, dass sie zur Vefügung gestellt werden muß. Wer sich mal die Mühe gemacht hat, die UVV "Feuerwehren" zu lesen und zu verstehen wird erkannt haben, dass die UVV "Feuerwehr" überhaupt keine Aussage zum Thema "Tragen von PSA" macht, sondern diesbzgl. lediglich auf § 30 der GUV-V A1 verweist.

Geschrieben von Hubert KohnenWenn dort irgendwo steht, das z.B. bei Ölspuren (allen Einsätzen) der Helm zu tragenist, handelt es sich dann um eine persönliche Meinung oder eine offizielle Aussage der FUK ?

Fragen wir doch mal konkret: Welche FUK hat das wo so behauptet und in welcher Form?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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