| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 350998 | ||
| Datum | 22.07.2006 17:40 MSG-Nr: [ 350998 ] | 11089 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Christi@n Pannier Hat sie dein zuständiger UV-Träger erlassen? Mir wurde erklärt, das dies nicht nötig ist, da diese UVV Forsten generell durch die GUV - V A 1 in Kraft gesetzt wird und damit gültig ist. Würde beispielsweise auch für die GUV V D6 (Krane) gelten, wenn man z.B. einen RW Kran hat. Geschrieben von Hubert Kohnen Geschrieben von Christi@n Pannier Eben. Also kein Widerspruch. Also Feuerwehrstiefel oder Waldarbeiterschuhe ? Geschrieben von Christi@n Pannier Wer sich mal die Mühe gemacht hat, die UVV "Feuerwehren" zu lesen und zu verstehen wird erkannt haben, dass die UVV "Feuerwehr" überhaupt keine Aussage zum Thema "Tragen von PSA" macht, sondern diesbzgl. lediglich auf § 30 der GUV-V A1 verweist Genau das ist mein Ziel - die UVV Feuerwehr zu verstehen. Darum suche ich auch Hilfe und Unterstützung bei Profis, die einzelne Passagen eben besser interpretieren können. Geschrieben von Hubert KohnenGeschrieben von Christi@n Pannier Fragen wir doch mal konkret: Welche FUK hat das wo so behauptet und in welcher Form? Zum Beispiel in einem der obenstehenden Beiträge. Oder gelten Schrfitwerke der FUK's nicht als verbindlich ? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|