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RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW350998
Datum22.07.2006 17:40      MSG-Nr: [ 350998 ]11089 x gelesen

Geschrieben von Hubert Kohnen
Beispiel. Ist die UVV Forsten für den FW Einsatz gültig?

Geschrieben von Christi@n PannierHat sie dein zuständiger UV-Träger erlassen?
Mir wurde erklärt, das dies nicht nötig ist, da diese UVV Forsten generell durch die GUV - V A 1 in Kraft gesetzt wird und damit gültig ist. Würde beispielsweise auch für die GUV V D6 (Krane) gelten, wenn man z.B. einen RW Kran hat.

Geschrieben von Hubert Kohnen
Falls ja, muß ich Feuerwehr- Schutzschuhwerk tragen oder schnittfeste Schuhe nach Forst? Okay, ist kein Widerspruch, aber eine Ergänzung, bzw. ein andere Aussage bezüglich des PSA.

Geschrieben von Christi@n PannierEben. Also kein Widerspruch.
Also Feuerwehrstiefel oder Waldarbeiterschuhe ?

Geschrieben von Christi@n PannierWer sich mal die Mühe gemacht hat, die UVV "Feuerwehren" zu lesen und zu verstehen wird erkannt haben, dass die UVV "Feuerwehr" überhaupt keine Aussage zum Thema "Tragen von PSA" macht, sondern diesbzgl. lediglich auf § 30 der GUV-V A1 verweist
Genau das ist mein Ziel - die UVV Feuerwehr zu verstehen. Darum suche ich auch Hilfe und Unterstützung bei Profis, die einzelne Passagen eben besser interpretieren können.

Geschrieben von Hubert Kohnen
Wenn dort irgendwo steht, das z.B. bei Ölspuren (allen Einsätzen) der Helm zu tragenist, handelt es sich dann um eine persönliche Meinung oder eine offizielle Aussage der FUK ?
Geschrieben von Christi@n PannierFragen wir doch mal konkret: Welche FUK hat das wo so behauptet und in welcher Form?
Zum Beispiel in einem der obenstehenden Beiträge. Oder gelten Schrfitwerke der FUK's nicht als verbindlich ?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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