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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Unfallverhütungsvorschrift
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ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351219
Datum24.07.2006 10:04      MSG-Nr: [ 351219 ]11135 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDas autonome Satzungsrecht der Unfallversicherer kennt sowas nicht. Ein Verstoß gegen (bestimmte Paragraphen) eine(r) UVV ist eigentlich immer Ordnungwidrigkeit i.S. der OWi-Paragraphen bzw. § 209 SGB VII.

Wenn ich den von Dir genannten Paragraphen richtig verstehe, muss, damit die Bußgeldvorschriften greifen, aber auch in der jeweiligen Vorschrift darauf verwiesen werden. Ich muss ehrlich zugeben, dass mir das in der UVV Feuerwehr jetzt noch nicht wirklich bewusst ins Auge gestochen ist? Oder war ich bislang einfach nur blind?

MFG

Ingo


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Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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