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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 351219 | ||
| Datum | 24.07.2006 10:04 MSG-Nr: [ 351219 ] | 11135 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Das autonome Satzungsrecht der Unfallversicherer kennt sowas nicht. Ein Verstoß gegen (bestimmte Paragraphen) eine(r) UVV ist eigentlich immer Ordnungwidrigkeit i.S. der OWi-Paragraphen bzw. § 209 SGB VII. Wenn ich den von Dir genannten Paragraphen richtig verstehe, muss, damit die Bußgeldvorschriften greifen, aber auch in der jeweiligen Vorschrift darauf verwiesen werden. Ich muss ehrlich zugeben, dass mir das in der UVV Feuerwehr jetzt noch nicht wirklich bewusst ins Auge gestochen ist? Oder war ich bislang einfach nur blind? MFG Ingo -- "Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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