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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Nicht genügende PSA - Überhose!!! | 23 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 351285 | ||
| Datum | 24.07.2006 14:21 MSG-Nr: [ 351285 ] | 7046 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von irgendjemand im IM Bayern Durch entsprechende Ausbildung wird erreicht, dass Feuerwehrdienstleistende eine derartige gefahrdrohende Situationen Prima. Mit der Argumentation kann man nämlich auf jede PSA verzichten. Ergänzen wir doch einfach den § 12 der UVV "Feuerwehren" um folgenden Absatz: (3) Bei entsprechender Ausbildung der Feuerwehrangehörigen kann auf die Maßnahmen nach Abs. 1 und 2 verzichtet werden. Bin mal gespannt ob der BUK da mitgeht. Geschrieben von irgendjemand im IM Bayern Kommt der Kommandant seiner Verpflichtung gemäß § 3 GUV-V A1 nach und erzielt im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Empfehlungen des BayGUVV das Ergebnis, dass eine einlagige Hose für seine Einsatzzwecke ausreichend ist und dass das einsatztaktische Vorgehen entsprechend gewählt wird, ist im Falle eines dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein Wie süß. Eine "ordentlich durchgeführte Gefährdungsbeurteilung"... Wieviele freiwillige Feuerwehren in Bayern haben denn überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt (ob die jetzt ordentlich durchgeführt wurde oder nicht lassen wir mal dahingestellt)? Bitte mal kurze Meldung der mitlesenden bayerischen kameraden, was in der Gefährdungsbeurteilung eurer Feuerwehr diesbzgl. steht. Dier Antworten dürften recht knapp ausfallen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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