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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ist doch nur ein Melder! | 64 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 351796 | ||
| Datum | 26.07.2006 20:44 MSG-Nr: [ 351796 ] | 16529 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heino Fastje Bei einer Einrichtung mit geistig Schwerbehinderten kannste wenig gegen Da gebe ich Dir Recht. Das ist aber ein Sonderfall. Meistens handelt es sich schliesslich um Betriebe im produzierenden Gewerbe. Da finde ich eine entsprechende Rechnung durchaus Legitim. Bei einem Unternehmen, dass in seiner Produktion exstrem penibel ist, wenn es um Kundendienst und Wartung der Maschinen geht, kann man das gleiche auch für die BMA erwarten. Wenn von einem der o.g. Bewohner ein Alarm ausgelöst wird, dann ist das zwar ärgerlich, aber kaum zu verhindern. Allerdings: Wir haben mehrere solcher Einrichtungen, aber in dieser Hinsicht bisher keinerlei Probleme. Geschrieben von Heino Fastje ür den "Rest" sind wir zuständig! Zuständig sind wir für jeden Alarm. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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