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Brandmeldeanlage
RubrikEinsatz zurück
ThemaIst doch nur ein Melder!64 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen351796
Datum26.07.2006 20:44      MSG-Nr: [ 351796 ]16529 x gelesen
Themengruppe:
  • Brandmeldeanlagen

  • Geschrieben von Heino FastjeBei einer Einrichtung mit geistig Schwerbehinderten kannste wenig gegen
    eingedrückte Handmelder und "Rauchangriffe" gegen Rauchmelder machen!


    Da gebe ich Dir Recht. Das ist aber ein Sonderfall. Meistens handelt es sich schliesslich um Betriebe im produzierenden Gewerbe. Da finde ich eine entsprechende Rechnung durchaus Legitim.
    Bei einem Unternehmen, dass in seiner Produktion exstrem penibel ist, wenn es um Kundendienst und Wartung der Maschinen geht, kann man das gleiche auch für die BMA erwarten.

    Wenn von einem der o.g. Bewohner ein Alarm ausgelöst wird, dann ist das zwar ärgerlich, aber kaum zu verhindern. Allerdings: Wir haben mehrere solcher Einrichtungen, aber in dieser Hinsicht bisher keinerlei Probleme.

    Geschrieben von Heino Fastjeür den "Rest" sind wir zuständig!

    Zuständig sind wir für jeden Alarm.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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