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| Rubrik | Einsatz | zurück | |||
| Thema | Ist doch nur ein Melder! | 64 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 351973 | |||
| Datum | 27.07.2006 15:00 MSG-Nr: [ 351973 ] | 16875 x gelesen | |||
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Das ist und bleibt unfug. Ich sage ja gar nicht, daß man erstmal "gucken" fahren sollte, aber das "volle Programm" abzuspulen ist vor allem bei den "üblichen Verdächtigen" (soll heißen z.B. bei Industriebetrieben mit häufigen, ja beinahe regelmäßigen Fehlalarmen) m.E. auch nicht notwendig. Fall 1 (volles Programm): Der "Kunde" wird nicht umhin kommen die Zeche zu zahlen. Fall 2 (vermindertes Programm): Durch zu geringen Material und Personaleinsatz im Erstangriff konnte sich der Brand enstprechend ausweiten. Und wer könnte u.U. diesen "Spaß" bezahlen müssen...? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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