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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ist doch nur ein Melder! | 64 Beiträge | ||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 352059 | ||
| Datum | 27.07.2006 19:35 MSG-Nr: [ 352059 ] | 16537 x gelesen | ||
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Ok, das sagt mir jetzt nichts, bin aber gespannt. Bin noch auf der Suche nach Infos zum Urteil. Werde es aber nachreichen. Was noch lange nicht heißt, daß die deutsche Rechtsprechung sich den Gepflogenheiten anderer Länder annähern muß oder wird - Stichwort aberwitzige Schadenersatzzahlungen in den USA (z.B.). a) Differenzieren wir mal zwischen Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es kann im deutschen Rechtssystem nur ein real aufgetretener Schaden ersatzpflichtig sein. Und das können u.U. auch Millionen sein. b) Das Stichwort heißt Organisationsverschulden. Da gab es im Allgemeinen schon sehr viele Fälle. Und nur weil die Versicherer noch nicht flächendeckend auf die Idee gekommen sind zu Klagen heißt dies noch lange nicht, daß es nicht möglich und oftmals auch aussichtsreich wäre. MkG Marc Wichtig ist das Gerät für den Einsatz. Noch wichtiger ist die Hand, die das Gerät bedient. Doch am wichtigsten ist der Geist, der diese Hand führt. Ladislaus Widder, Ehrenpräsident des österreichischen Feuerwehrverbandes | ||||
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