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Sicherheitstrupp
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Feuerwehrdienstvorschrift
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Sicherheitstrupp
RubrikEinsatz zurück
ThemaUntersuchungsbericht Tübingen ist online91 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP352575
Datum31.07.2006 09:50      MSG-Nr: [ 352575 ]30119 x gelesen
Infos:
  • 07.08.06 Bilder und Grafiken des Berichts zum Einsatz "Tübingen – Reutlinger Straße 34/1"
  • 02.08.06 Unfallkommission "Tübingen" legt den Bericht zum Einsatz "Tübingen – Reutlinger Straße 34/1" vor

  • Geschrieben von Christian FischerJeder der schon mal realistische AT-Notfallübungen gefahren hat weiß, dass der 2 Mann SiTr alleine keine Chance hat bei einem nicht gehfähigen AGT der nicht nur horizontal gerettet werden muß.
    Ich stell mir in dem Zusammenhang die Frage, ob im Bezug auf den SiTr die FwDV 7 nicht noch zu lasch ist.

    Geschrieben von FwDV 7
    An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke: 0/2/2) zum Einsatz bereit stehen. Je nach Risiko und personeller Stärke des eingesetzten Atemschutztrupps wird die Stärke des Sicherheitstrupps erhöht.
    ...
    Gehen Atemschutztrupps über verschiedene Angriffswege in von außen nicht einsehbare
    Bereiche vor, soll für j e d e n dieser Angriffswege mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereitstehen. Die Anzahl der Sicherheitstrupps richtet sich nach der Beurteilung
    der Lage durch den Einsatzleiter.


    Wie ist denn das "Risiko des eingesetzten Trupps" zu bewerten? Verfügt denn überhaupt jeder mögliche Einsatzleiter über ausreichend Fachwissen im Bereich Atemschutz, um der ihm eingeräumten Verantwortung gerecht zu werden? Ich denke nicht!
    Wäre es nicht sinnvoller, definitiv festzulegen dass bei einem Innenangriff für jeden eingesetzten ATr ein SiTr in Bereitschaft steht? So dass die Bereitstellung von Personalreserven nicht mehr im Ermessen des Einsatzleiters liegt?


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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