| Rubrik | Atemschutz |
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| Thema | Wer öffnet die PA-Flasche? | 46 Beiträge |
| Autor | Alex8and8er 8B., Leinfelden-Echterdingen/Barby / Baden-Württemberg/S-A | 354058 |
| Datum | 08.08.2006 23:52 MSG-Nr: [ 354058 ] | 18015 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Alexander HäfeleWenn Flasche gebraucht ist, Flasche wechseln und dann Dichtheitskontrolle durchführen!! Die ist dann schon gemacht und entfällt beim Inbetriebnehmen des Gerätes (natürlich erfordert das das Vertrauen, dass der Vorhergehende die Kontrolle auch gemacht hat).
So wurden wir ausgebildet und so wird es bei uns gehandhabt.
Aua! Die FwDV 7 (2002) weist in 4. (Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung) eindeutig dem jeweiligen AGT die Verantwortung für die "Einsatzkurzprüfung" seines Pressluftatmers zu! Hiervon sollte auch auf keinen Fall abgewichen werden! Aus meiner Einsatzpraxis heraus kann ich das auch nur wärmsten empfehlen! Wir habe da schon so Einiges erlebt!!!
"Stell' Dir vor, was das für ein Feuer wär', geb' es nicht die Feuerwehr" (In Gedenken an meinen lieben Großvater)
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