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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | DRk und RettAssG | 178 Beiträge | ||
Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 354908 | ||
Datum | 12.08.2006 22:00 MSG-Nr: [ 354908 ] | 179081 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Wobei das unterhalb der K-Schwelle für Niedersachsen so nicht gilt (auch wenn die FW das nicht wahrnehmen möchte). Da die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr Aufgabe der Gemeinden ist, stellt diese doch wohl auch den Einsatzleiter? OrgL+LNA sind ggf. Einsatzabschnittsleiter oder bei einem reinen RD-Einsatz von mir aus auch EL (um reine RD-Einsätze ging es ja auch nicht). Der Aufgabenbereich der Gemeinden ist in Niedersachsen nach dem Brandschutzgesetz ja rech weit gefasst. | ||||
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