| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355374 | ||
| Datum | 15.08.2006 06:53 MSG-Nr: [ 355374 ] | 4796 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Es braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig. Dem FwA darf aber durch seine Tätigkeit kein Nachteil entstehen (auch in Finanz. hinsicht nicht), und jede Tätigkeit für die Geld gezahlt wird ist eine Entlohnung. Für eine Aufwandsentschädigung als meinetwegen Trainer beim Fussballverein sieht es natürlich anders aus, da der hintergrund ein anderer ist Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|