Hallo Alexander,
ich selbst habe es nicht überprüft, aber ich nehme doch an, sdss die Ingineure vom Deutschen Verband der Gas u. Wasserinstalateure ( DVGW ) sich ihre Gedanken und entsprechende Versuchsreihen gemacht haben, bevor sie diese Vorschrift unter anderem mit dieser Begründung erlassen haben.
Interessant ist, das man sich im Jahre 2006 immer noch mit diesem Thema beschäftigen muß. In unserer Wehr lagert die Wasserstrahlpumpe auf dem Dachboden des Gerätehauses bei den antiken Geräten und wird seit 30 Jahren nicht mehr verwendet. Gemeinden mit Hochwassergefahr sollten sich heute doch ETP´s leisten können, die wesentlich wirtschflicher und efektiver eingesetz werden können. Meiner persönlicher Meinung nach gehört die Wasserstrahlpumpe ins Antikquariat oder ins Museum, aber nicht mehr auf ein LF.
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