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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Berufsfeuerwehr
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorEric8 M.8, Reinheim / 359362
Datum06.09.2006 11:30      MSG-Nr: [ 359362 ]13095 x gelesen

Hm, einfach zusammen arbeiten...kooperieren.
Was spricht dagegen? der RS kann Sachen wissen die dem RA net leigen (z.b.EKG...--> gegenseitig Ergänzen.
Die Kompetenzen ergämzen sich doch automatisch.

Natürlich sollte man nicht den Molli raushängen lassen und gleich anfangen:
ICH bn RA und bei der BF undwas weiss ich noch...das was ICH mache ist richtig."usw.

Es liegt doch in beiderseitigem Interesse...

Wenn du bei der BF bist, hast du doch auch noch zur Not n Dienstausweis oder? Ok, da drin stehen deineQualis net, aber es zeigt dich wenigstens im Ansatz erkenntlich das du vom Fach bist oder sein müsstest.

Ach ja, immer auf Gesetze berufen ist auch net immer gut.



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