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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaSchutzkleidung des Hrstellers HF35 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio359556
Datum07.09.2006 11:14      MSG-Nr: [ 359556 ]11032 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von werner neudeckerErklärung bitte?

VOL/A, § 8 Nr. 3 Abs. 3:
"(3) Bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen
dürfen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der zu vergebenden
Leistung gerechtfertigt ist.
(4) Die Beschreibung technischer Merkmale darf nicht die Wirkung haben, dass bestimmte
Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dass eine
solche Beschreibung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist.
(5) Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen) dürfen
ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz ?oder gleichwertiger Art?, verwendet werden,
wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen
nicht möglich ist."


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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