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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Schutzkleidung des Hrstellers HF | 35 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 359556 | ||
| Datum | 07.09.2006 11:14 MSG-Nr: [ 359556 ] | 11032 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von werner neudecker Erklärung bitte? VOL/A, § 8 Nr. 3 Abs. 3: "(3) Bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren sowie bestimmte Ursprungsorte und Bezugsquellen dürfen nur dann ausdrücklich vorgeschrieben werden, wenn dies durch die Art der zu vergebenden Leistung gerechtfertigt ist. (4) Die Beschreibung technischer Merkmale darf nicht die Wirkung haben, dass bestimmte Unternehmen oder Erzeugnisse bevorzugt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dass eine solche Beschreibung durch die zu vergebende Leistung gerechtfertigt ist. (5) Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen) dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz ?oder gleichwertiger Art?, verwendet werden, wenn eine Beschreibung durch hinreichend genaue, allgemeinverständliche Bezeichnungen nicht möglich ist." MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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