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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Schutzkleidung des Hrstellers HF | 35 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 359587 | ||
| Datum | 07.09.2006 13:00 MSG-Nr: [ 359587 ] | 11083 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von werner neudecker Ist prinzipiell schon richtig, aber nicht der einzig gangbare Weg. Sicher. Geschrieben von werner neudecker Da gabs doch noch was mit Schwellenwerten, Ich wüsste nicht was die Schwellenwerte damit zu tun haben. Geschrieben von werner neudecker Abweichungen von den Ausschreibungsregularien bei entsprechender Begründungsmöglichkeit, Die Begründung sollte aber wirklich gut sein. Geschrieben von werner neudecker Ausserdem kenne ich mindestens einen legalen weg, das Produkt zu erhalten, das man will. Natürlich gibts da Mittel und Wege, aber aus meiner beruflichen Erfahrung erlebe ich es immer wieder, dass konkrete GHersteller- und markennamen in Ausschreibungen gefordert werden und das ist in der überragenden Anzahl der Fälle schlicht unzulässig. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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