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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 359665 | ||
Datum | 07.09.2006 17:11 MSG-Nr: [ 359665 ] | 27826 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Man will das Auto auch mal allein losschicken können und nicht immer nur im Rüstzug. Das ist eben ein falscher Gedankengang...im weiteren Verlauf kommt man dann zur Überlegung, daß der Rw allein unterwegs beim VU sich nicht gegen Feuer wehren kann und baut dann eine Löschanlage drauf...dann stellt man fest, daß der Karren für Rw-Beladung und Löschanlage und PA viel zu schwach ist und baut auf 18 t auf... Dieser Gedankengang ist weder neu noch innovativ, sondern schon tausendmal in Unikaten realisiert worden... Man könnte auch ein genormtes HLF nehmen und dann bei Bedarf durch das Sonderfahrzeug RW ergänzen. Dieser Weg würde taktisch passen, wäre millionenmal erprobt, und erfordert nur Normfahrzeuge...erscheint aber nach außen hin nicht innovativ! Gruß LP | ||||
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