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1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
RubrikAusbildung zurück
ThemaKosten Gruppenführer Lehrgang LFKS RLP36 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz360002
Datum09.09.2006 00:20      MSG-Nr: [ 360002 ]16797 x gelesen

Servus Johannes,
Geschrieben von Johannes PeterEben nicht. Laut BR stehen mir im Jahr 10 Tage Bildungsurlaub zu die ich sowohl für berufliche wie auch für private ( Politik, HiOrgs,...) Veranstaltungen nutzen kann.
Und den brauchst du "beim Daimler" auch nicht anpacken! Eigentlich werden Konzernangehörige für Lehrgänge an der LFKS von der Arbeit freigestellt...
Ich wurde bisher immer für Lehrgänge an der LFKS von meinem Meister freigestellt- entsprechendes Schreiben von der VG-Verwaltung vorausgesetzt. Müßte von der Stadt Wörth doch auch herausgegeben werden, wenn ich mich recht erinnere...

Gruß an de Kessler un de klä Fengler...
Daniel


MfG
Daniel

Oben geschriebene Zeilen stellen meine Meinung dar, nicht die Meinung der Wehr, der ich angehöre.

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