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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
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2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaJF´ler im Einsatz!115 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.362281
Datum24.09.2006 09:52      MSG-Nr: [ 362281 ]80686 x gelesen
Infos:
  • 07.06.11 BaWü: "Projekt 17 ½"

  • Geschrieben von Michael Hilbertkommt zu einem Wohnungsbrand, die Stüpu.-wehr hat 15, vielleicht 20 Min anfahrt,

    In den Bereichen von denen ich sprach (z.B. unsere Gemeinde), brauchen die Wehren i.d. Gemeinde mit PA keine 15 Min in die anderen Ortsteile!! Da die Ortsteile eben so nah beieinander liegen!
    Noch mal: Ob man dann so viele einzelne Ortswehren bräuchte ist eine andere Frage, dies können aber nicht die Feuerwehren, sondern nur die Politiker ändern, denn keine der kleinen Ortswehren löst sich selbst auf!

    Hört sich vielleicht komisch an, aber wenn ich so überlege, wie oft in den letzten 10 Jahren in diesen kleinen Orten Atemschutz benötigt wurde, dann fällt mir ein, dass es bei zwei (von den vier ohne PA in unserer Gemeinde) in den letzten 10 Jahren jeweils einmal PA´s erforderlich waren. Bei den anderen beiden fällt mir in den letzten 10 Jahren kein Brandeinsatz ein!
    Und da sollte man doch noch die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachten! In diesen kleinen Orten ist ja auch kein RTW stationiert, obwohl der dort evtl. öfter zum Einsatz kommt! Und da sind "Hilfsfristen" von 20 - 25 Min oft keine Seltenheit!!

    Und wenn Du den Stadträten jetzt sagst, sie müssen trotzdem alle Wehren mit PA ausrüsten lassen, dann müssen diese die Dorfwehren auflösen, weil die finanziellen Mittel dafür nicht vorhanden sind.
    Dann muss man im Dorf (wenn es irgendwann mal wieder brennt) genauso warten, bis die Wehren mit PA eintreffen, aber dafür stehen die Wehrmänner der Dörfer auch nicht mehr für Umweltkatastrophen wie Sturm, Hochwasser usw. zur Verfügung!!


    MkG.
    Christof


    www.feuerwehr-vilseck.de

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