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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | 'Wenn aus Rettungsdienst-Mitarbeitern Journalisten werden' | 86 Beiträge | ||
| Autor | Jens8 G.8, Märkische Heide / BB | 364088 | ||
| Datum | 05.10.2006 00:28 MSG-Nr: [ 364088 ] | 39480 x gelesen | ||
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Hallö, Geschrieben von Christof Strobl für den "Eigenbedarf der Organisation" (HP usw.) ist das Bildmaterial in Ordnung, weiter veräußern ist jedoch nicht tragbar! Nein. Die Verschwiegenheitserklärung bei der Dienstverpflichtung gilt auch hier. Einzig ein berufener/bestellter und geschulter Öffentlichkeitsarbeiter kann hierzu berechtigt sein. Ich selbst bin neben meinem Studium freier MA unserer Lokalzeitungen. Als Einsatzleiter hätte ich ausreichend Gelegenheiten für höchstspektakuläre und exklusive Aufnahmen. Dies nutze ich, auch nicht mit Blick auf pot. Öffentlichkeitsarbeit niemals. Dafür bleibt bei Nichteinsatzbezogener Berichterstattung ausreichend Möglichkeit. Bei "eigenen" Einsätzen währe mir das Risiko falscher Verdächtigungen durch die Bevölkerung viel zu groß. Bei den größten Einsätzen immer als einer der Ersten vor Ort, und davon feine Fotos an die Zeiungen verkaufen .. Zuweilen bekomme ich auch Einsätze in Nachbargemeinden mit (ja, das geht auch ohne Scanner, ect.) oder werde von den Red. entsendet. Dann bemühe ich mich um bewusst ziviles Auftreten, auch wenn mich die Kameraden meist kennen. Um so zurückhaltender ich arbeite, um so kooperativer sind die benachbarten Führungskräfte. Unter zivilisierten Menschen gehören Opfer gleich welcher Art und Schwere sowieso nicht fotografiert. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass man sogar die Bergung einer Wasserleiche an einem Wehr gänzlich ohne Leiche bebildert bekommt. Stille Grüße Jens Golombek | ||||
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