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| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | 'Wenn aus Rettungsdienst-Mitarbeitern Journalisten werden' | 86 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8C., Baden-Baden / Freiburg / Freistaat Baden | 364147 | ||
| Datum | 05.10.2006 11:13 MSG-Nr: [ 364147 ] | 39494 x gelesen | ||
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Das Problem lässt sich sehr einfach per Dienstanweisung regeln: Private Mobiltelefone haben nichts im Einsatzfahrzeug und auch nichts in der PSA zu suchen. Da muss man gar nicht erst mit polizei drohen. Wer dagegen verstößt, muss dann mit den in der DA beschriebenen Konsequenzen rechnen. Was die Diskussion um das generelle Anfertigen von Fotos durch die Feuerwehr an ESTs angeht, so kann auch das durch eine DA klar geregelt werden. Mit dem Geist ist es wie mit dem Magen: Man kann ihm nur Dinge zumuten, die er verdauen kann. (Churchill, Winston) -------------------------------------------- Feuerwehr Weblog ALLES WAS ICH SCHREIBE IST AUSSCHLIESSLICH MEINE PRIVATE MEINUNG! | ||||
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