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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Zulassung HuPf 3 'Oberstdorf' in RLP | 55 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz | 364245 | ||
| Datum | 05.10.2006 17:15 MSG-Nr: [ 364245 ] | 18725 x gelesen | ||
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Hallo, wir möchten unsere NICHT Atemschutzträger mit einer Einsatzjacke nach HUPF Teil 3 Modell Oberstdorf (s. Bild) ausrüsten. ![]() Ist das tragen dieser Jacke im Einsatz generell zulässig auf Rheinland-Pfalz bezogen? Und weiterhin; Ist es notwendig eine Warnweste über dieser Jacke zu tragen, oder reicht die Warnwirkung aus? Laut dem Schreiben im Thread-Container scheint es zulässig zu sein, hat jemand noch eine Quelle mit "offiziellerem" Erscheinungsbild?! Orginalschreiben des ISM zum Beispiel? Atemschutzgeräteträger würden natürlich weiterhin mit der Hupf Teil 1 Überjacke ausgerüstet. MfG Daniel | ||||
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