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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Zulassung HuPf 3 'Oberstdorf' in RLP | 55 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 364275 | ||
| Datum | 05.10.2006 20:46 MSG-Nr: [ 364275 ] | 17068 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christi@n Pannier Die Aufzählung ist falsch. Die sog. "Bundes-" HuPF wurde nach meinem Kenntnisstand nie eingeführt in: Mal ne Frage: Es ist doch völlig egal, ob irgendwas irgendwie eingeführt ist oder nicht. War es nicht der EuGH, der die Pflicht in Nds. zum Beschaffen der Nds.-Jakcen als rechtswidrig befunden hat? Es kann doch im Prinzip jede Feuerwehr alles Beschaffen, sofern es ein CE-Zeichen hat. Sinnvollerweise sollte es noch der EN469 entsprechen (als Stand der Technik). Aber es muss doch nicht zwingend irgendeiner Hupf entsprechen. Liege ich da richtig? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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