Stefan Cimander schriebDas Problem lässt sich sehr einfach per Dienstanweisung regeln: Private Mobiltelefone haben nichts im Einsatzfahrzeug und auch nichts in der PSA zu suchen. Da muss man gar nicht erst mit polizei drohen. Wer dagegen verstößt, muss dann mit den in der DA beschriebenen Konsequenzen rechnen.
Was die Diskussion um das generelle Anfertigen von Fotos durch die Feuerwehr an ESTs angeht, so kann auch das durch eine DA klar geregelt werden.
Wie willste das Handyverbot durchsetzen? Bei uns wurde durch die Wehrleitung ein solches Verbot auch schon überlegt. - Aus anderen Beweggründen! Wurde aber genau aus den Gründen der Durchsetzbarkeit fallen gelassen. Bei einigen Einsätzen, vor allem nach Unwettern, war es sogar von Vorteil wenn jemand ein Handy mit hatte, wenn der 4-Meter-Funk wegen der Alarmierungen blockiert war. Nicht jedes Fahrzeug unserer Wehr ist nämlich mit Handy ausgestattet.
Wenn ich zum Einsatz mein Handy einstecken hab, dann hab ichs einstecken. Ich kram doch nicht erst alles aus meinen Taschen. Bei Einsätzen mit EX-Gefahr kann man das Handy an der E-Stelle auch noch auspacken und im ELW verstauen.
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