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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in | 63 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 364657 | ||
Datum | 07.10.2006 19:44 MSG-Nr: [ 364657 ] | 21728 x gelesen | ||
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Hi! Nein, in der Tat nicht als Zweckverband sondern im Rahmen einer öffentlich rechtlichen (mandatierenden oder delegierenden) Vereinbarung. Es muss also die Aufgabe auf einen anderen Träger übergeben werden, wobei man sich weitreichende Mitwrikungsrechte vorbehalten kann. Eine Übertragung weitreichender Aufgaben auf den Kreis käme m.E. einem Zweckverband indes sehr nahe. Politisch aber sehr schwierig durchsetzbar und praktisch unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Hilfsfristen nur mit begrenzten Synergieeffekten. Gruß Sven | ||||
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