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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in63 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW364657
Datum07.10.2006 19:44      MSG-Nr: [ 364657 ]21728 x gelesen
Infos:
  • 06.10.06 Bayern: SPD-Fraktion bringt Feuerwehrzweckverbandserprobungsgesetz in den Landtag ein

  • Hi!

    Nein, in der Tat nicht als Zweckverband sondern im Rahmen einer öffentlich rechtlichen (mandatierenden oder delegierenden) Vereinbarung.
    Es muss also die Aufgabe auf einen anderen Träger übergeben werden, wobei man sich weitreichende Mitwrikungsrechte vorbehalten kann. Eine Übertragung weitreichender Aufgaben auf den Kreis käme m.E. einem Zweckverband indes sehr nahe. Politisch aber sehr schwierig durchsetzbar und praktisch unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Hilfsfristen nur mit begrenzten Synergieeffekten.

    Gruß
    Sven



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