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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Ausbildung AGT | 29 Beiträge | ||
| Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 364998 | ||
| Datum | 10.10.2006 19:10 MSG-Nr: [ 364998 ] | 9454 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke ACK. Aber ich habe meine Frage auch nur auf die rechtliche Seite beschränkt!! Hm tendenziell würd es ja nur Sinn machen, wenn für den neuen AGT die gleichen Regeln gelten, wie für den "Alten Hasen". Sprich, die selben Jahresübungen plus eben das Lehrgangszeugnis. Der Rest mit Erfahrung etc. ist dann eben Gutdünken der Wehr. Ich kenne Kameraden, die frisch nach dem AGT Lehrgang ohne weitere Ausbildung in den IA geschickt wurden. Wie sinnvoll das bei DEM Lehrgang ist, ist natürlich die Frage. Aber ich denke rein Rechtlich ist da alles getan. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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