| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 365539 | ||
| Datum | 15.10.2006 14:24 MSG-Nr: [ 365539 ] | 17328 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Rienas Also da steht nach dem 2ten Versuch und nichts anderes wenns eine Beifügung wäre könnte mans gleich weglassen. Da steht eben ausdrücklich überhaupt nichts von einem zweiten Versuch, der wird hier lediglich durch das Wörtchen "auch" konstruiert. Die Frage ist ja dann vor allem was bedeutet das "bei einer Wiederholung"? Gilt das "einer" dort als unbestimmter Artikel oder als Zählpronomen? Wie oft darf ich denn nun wiederholen? Sooft ich möchte? Eine eindeutige Formulierung wäre, "Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht, ist eine einzige Wiederholung der Belastungsübung möglich, ehe der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen muss". Geschrieben von Sven Rienas Oder anderer Fall ein Einsatz während eines Streckendurchgangs (kam hier auch schon vor) Wie siehst dann aus auch ein Grund für eine G 26? Moment, das ist etwas ganz anderes! Denn es wird hier ja im eigentlichen Sinne nicht "das Ausbildungsziel nicht erreicht", sondern die Übung wegen einer höherwertigen Tätigkeit abgebrochen und das geschieht eben nicht durch den in der Strecke befindlichen AGT, sondern durch z.B. einen Einsatzleiter, der das auch nicht wegen des AGT tut, sondern wegen des Einsatzes. Was passiert, wenn du beim zweiten Versuch nur umknickst??? Gruß Sebastian | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|