| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 365584 | ||
| Datum | 15.10.2006 16:58 MSG-Nr: [ 365584 ] | 17244 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Rak Ja, aber der von dir genannte Einsatz zählt in meinen Augen nicht als "nicht erfolgreicher Abschluss", denn es liegt eben nicht an einem selbst als AGT, dass die Übung nicht vollendet wird, das ist beim Umknicken bzw. einem Kreislaufproblem anders, da bricht man aus eigenen Stücken ab und nicht fremdbestimmt. Dein Beispiel ist eben kein Nichterreichen des Ausbildungsziels, sondern ein Abbruch der Ausbildung. Wo ist der Unterschied? Die Leistung der Belastungsübung wurde nicht erbracht und fertig. Geschrieben von Sebastian Rak Die FwDV7 verlangt Ruhepausen, hier wurde eben der Wert von 30 Minuten festgelegt. Dann sag dabei das dies die Festlegung in Berlin ist. Geschrieben von Sebastian Rak Desweiteren ist das nicht meine Auslegung, sondern die bei der größten Feuerwehr Deutschlands übliche Vorgehensweise in Bezug auf die Belastungsübung. Und damit für den Rest des Bundesgebiets verbindlich? Wohl doch eher eine Festlegung eurer Führungsetage und nichts was sich auf der FwDv 7 gründet. | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|