| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
| Thema | Belastungsübung abgebrochen bzw. nicht bestanden | 34 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 365602 | |||
| Datum | 15.10.2006 17:31 MSG-Nr: [ 365602 ] | 17645 x gelesen | |||
Hinsichtlich ihrer körperlichen Anforderungen liegt die Belastungsübung eindeutig über denen der G 26.3. Es ist also absolut wiedersinnig nach nicht vollständig durchgeführter Belastungsübung sofort eine Untersuchung nach G 26.3 zu verlangen. Erst nach wiederholtem nicht-bestehen kann man sicherlich die Frage nach der allgemeinen Tauglichkeit stellen - insbesondere, da es eine Reihe von Gründen gibt die Belastungsübung abzubrechen ohne, daß die allgemeine Tauglichkeit nach G 26.3 dafon betroffen wäre. Die von dir beschriebene Verfahrenswseise ist -trotz aller (auch von mir) geforderten Härte- ineffizient und unökonomisch. MkG Marc P.S. Es soll sogar Menschen geben, die die G 26.3 jederzeit bestehen würden, bei der Balstungsübung hingegen auch jederzeit versagen würden. Wobei diese (hoffentlich) nicht als AGT im Feuerwehrdienst tätig sind...
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| << [Master] | antworten | >> | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
| |||||
|