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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dekontamination Verletzter - Rahmenkonzept | 170 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 366964 | ||
Datum | 22.10.2006 12:47 MSG-Nr: [ 366964 ] | 231569 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff Beim "normalen" miniMANV ist das doch auch so *odernurimrpköln?* MANV ist doch immer dann, wenn das RD-Niveau nicht mehr gehalten werden kann. Das ist doch gerade das zentrale Kriterium, oder haben wir inzwischen alle Grundregeln über Bord geschmissen und streiten nur noch um Begriffe, Ruhm und Autos? Deshalb ist es auch quatsch, einheitliche Mengengrenzen niederzuschreiben. In Berlin schickt man zu 30 Verletzten halt 30 RTW, im Kreis XY ist bei 3 Verletzten schon MANV angesagt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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