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Notarzteinsatzfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Rettungsdienst
Zugführer
Löschgruppenfahrzeug
1. Abschnittsleiter
2. Anhängeleiter
Beamter vom Alarmdienst, gD, Abschnittsleiter Rechts-/Linksrheinisch BVA 10/BVA3 (Köln)
(Kölner Bezeichnung für B-Dienst)
Organisatorischer Leiter
Zugführer
gehobener Dienst
Behandlungsplatz (früher Verbandsplatz) Eine Ziffernangabe gibt die Leistungsfähigkeit an, wie viele Patienten der BHP versorgen kann.

BHP 50 ist z.B. in NRW per Erlass eingeführt.

Rettungsdienst
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDekontamination Verletzter - Rahmenkonzept170 Beiträge
AutorDani8el 8F., Dortmund / NRW367014
Datum22.10.2006 15:21      MSG-Nr: [ 367014 ]231613 x gelesen
Infos:
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung neu
  • 22.10.06 ABC-Schutzkleidung neuer Link
  • 22.10.06 ABC-Schutzausrüstung der Helfer des Betreuungs- / sanitätsdiesntes des Bundes
  • 22.10.06 Meldung des BBK
  • 21.10.06 Dekon-V Konzept - Endfassung

  • Hallo,

    meinst Du geprüfte OBM/HBM auf dem NEF ?

    Nein, einen GF Brandschutz ist nicht gleich GF RD. Halt spezielle GF-Ausbildung im Bereich RD (allerdings nicht so lang).

    ZF des 2. LF = AL RD/Logistik
    BVA wird dann OrgL


    Dazu hatte ich mich ja schon geäußert. Kommt der ZF 2.LF ohne Feuerwehrbeteiligung auch mit raus, um den Abschnitt zu leiten, oder wer macht das dann?

    Somit stehen mind. 2 gD für den BHP zur Verfügung ;-)

    Den führen bei uns Leute, die sich mit RD auskennen ;-)


    Mit freundlichem Gruße,

    Daniel Friederichs
    ***************************
    www.biogefahr.org & www.liso.de

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